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Batı Trakya

ABTTF schrieb an die zuständigen internationalen Behörden über die Usurpation durch Griechenland der Rechte und Freiheiten der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien

15.09.2021

ABTTF Präsident: „Während unser Mutterland Türkei positive Schritte unternimmt, um die Rechte und Freiheiten der griechisch-orthodoxen Minderheit unabhängig vom im Vertrag von Lausanne festgelegten Gegenseitigkeitsprinzip zu verbessern, ignoriert unser Land Griechenland die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien und betrachtet sie als eine Bedrohung für die Einheit des Landes und die öffentliche Ordnung.“

In einem an die internationalen zuständigen Behörden gerichteten Schreiben brachte die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) die systematische Usurpation der Rechte und Freiheiten der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch Griechenland. In ihrem Schreiben wies ABTTF darauf hin, dass laut dem Friedensvertrag von Lausanne von 1923 der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in Griechenland und der griechisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei bestimmte Rechte auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gewährt wurden, und fügte hinzu, dass die Türkei insbesondere in den letzten Jahren positive Schritte gegenüber der griechisch-orthodoxen Minderheit unternommen hat, die weit über die auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhenden Rechte hinaus gehen, während der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in Griechenland in den vergangenen Jahren die Rechte und Freiheiten genommen wurden. 

In ihrem Schreiben nannte ABTTF die folgenden vergleichenden Beispiele:

• Während die Türkei die zur griechisch-orthodoxen Minderheit gehörenden Immobilienobjekte zurückgibt, ernennt Griechenland die Vorstände der Stiftungen (Waqfs), die jegliche Besitz- und Verfügungsrechte bezüglich der zur türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gehörenden Immobilienobjekte haben, obwohl die Stiftungsvorstände gewählt werden müssen.

• Während die griechisch-orthodoxe Gemeinde in der Türkei ihre eigenen Religionsoberhäupter selbst wählen kann, werden in Griechenland die Religionsoberhäupter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die Muftis, vom Staat ernannt.

• Während in der Türkei historische religiöse Bauwerke auch außerhalb von İstanbul, Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos) geschützt und restauriert werden, und religiöse Riten und Rituale zu besonderen Anlässen in diesen Bauwerken erlaubt sind, werden historische und religiöse Denkmäler außerhalb West-Thrakiens in Griechenland ihrem Schicksal überlassen oder unter dem Vorwand der Restaurierung geschlossen und der Zerstörung überlassen

• In West-Thrakien, wo die türkische Gemeinschaft lebt, werden Genehmigungen für Instandhaltung der historischen oder neuen Moscheen blockiert, und was die Baugenehmigung für neue Moscheen betrifft, ist die türkische Gemeinschaft mit verschiedenen Problemen konfrontiert. 
• In der Türkei werden nicht nur die Gotteshäuser der griechisch-orthodoxen Minderheit, sondern auch die zu anderen Religionsgemeinschaften gehörenden Kirchen und Synagogen restauriert und zur Ausübung der Gottesdienste geöffnet, obwohl es in den Regionen, wo sich diese befinden, keine Gemeinden gibt. Auf der anderen Seite bleiben in Thessaloniki, Griechenland, wo 7.000 Türken leben, die Hamza Bey Moschee, die Hortacı Süleyman Efendi Moschee, die Neue Moschee und die Alaca Imaret Moschee der osmanischen Periode für Gottesdienste geschlossen, und dies ist nur in Thessaloniki, sondern in ganz Griechenland der Fall.

• Während die in der Türkei lebenden nichtmuslimischen Minderheiten gemäß dem Lausanner Vertrag ihre kollektive ethnische Identität als Griechen, Armenier, Bulgaren oder Juden ausdrücken und im Rahmen der Ausübung dieses Rechts die zu ihrer Gemeinden gehörenden Stiftungen und Immobilienobjekte selbst verwalten dürfen, ist der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht einmal gestattet, ihre eigenen Stiftungen zu verwalten, geschweige denn ihre kollektive ethnisch türkische Identität von Griechenland  anerkannt wird.  

In ihrem Schreiben ersuchte ABTTF die internationalen zuständigen Behörden, auf die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die in Bezug auf Minderheitenrechte eine der am schlechtesten gestellten Minderheitengruppen in der Europäischen Union (EU) ist, aufmerksam zu machen, und Griechenland aufzufordern, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien zu ergreifen.

„Mit dem Friedensvertrag von Lausanne von 1923 wurden unser Status und unsere Rechte sowie die der griechisch-orthodoxen Minderheit in unserem Mutterland Türkei festgelegt, und wurde das gemeinsame Schicksal der beiden Minderheiten geformt. Obwohl es in unserem Mutterland für die griechisch-orthodoxe Minderheit, mit der wir das gleiche Schicksal teilen, in den letzten Jahren positive Entwicklungen gab, bestehen in unserem Land weiterhin politische Unterdrückungen und diskriminierende Maßnahmen uns gegenüber. Während unser Mutterland positive Schritte unternimmt, um die Rechte und Freiheiten der griechisch-orthodoxen Minderheit unabhängig vom im Vertrag von Lausanne festgelegten Gegenseitigkeitsprinzip zu verbessern, ignoriert unser Land die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien und betrachtet sie als eine Bedrohung für die Einheit des Landes und die öffentliche OrdnungWährend unser Mutterland positive Schritte unternimmt, um die Rechte und Freiheiten der griechisch-orthodoxen Minderheit ungeachtet der im Vertrag von Lausanne festgelegten Gegenseitigkeit zu verbessern, ignoriert unser Land Griechenland die türkische Gemeinschaft in Westthrakien und sieht sie als Bedrohung der Einheit des Landes und öffentliche Ordnung. Wir als ABTTF, die die in Europa lebenden West-Thrakien Türken vertritt, waren davon überzeugt, dass diese positiven Schritte unseres Mutterlandes ein Modell für die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien darstellen könnten, indem sie eine ähnliche Wirkung in unserem Land haben, aber wir mussten leider feststellen, dass wir in Anbetracht des Punktes, an dem wir heute stehen, sehr geirrt haben. Heute haben wir in unserem Land, dem wir als Minderheit überlassen wurden, gar keine Möglichkeit, ein menschliches Leben zu führen, weder menschlich noch im Rahmen der uns gewährten Rechte“, sagte ABTTF Präsident Halit Habip Oğlu.

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