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Batı Trakya

Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch Griechenland wurde in der von ABTTF organisierten Online-Podiumsdiskussion erörtert

02.06.2021

Bei der Veranstaltung wurde dargelegt, dass Griechenland seit 13 Jahren die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf die geschlossene Türkische Union von Xanthi sowie den Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und den Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros, die von nationalen Gerichten nicht registriert wurden, noch immer nicht vollstreckt hat, und dies den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit widerspricht.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) organisierte am 2. Juni 2021 mit Unterstützung des Mitglieds des Europäischen Parlaments (EP) François Alfonsi (Die Grünen/EFA) ein Webinar mit dem Titel „Das seit langem bestehende Problem der Nichtvollstreckung von EGMR-Urteilen durch Griechenland: Die Fallgruppe Bekir-Ousta and Andere“.

Das Webinar begann mit der Eröffnungsrede des ABTTF-Präsidenten Halit Habip Oğlu. Habip Oğlu sagte, dass Griechenland ein Land sei, das als „Wiege der Demokratie“ in die Weltgeschichte eingegangen sei, sich aber nicht mit dem Multikulturalismus versöhnt habe, und fügte hinzu, dass Griechenland nun endlich einen konkreten Schritt bei der Vollstreckung der EGMR-Urteile in Bezug auf die drei Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere unternehmen müsse.

MEP François Alfonsi, Ilker Tsavousoglou, Rechtsberater der Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere und Doktorand beim Menschenrechtszentrum der Universität Gent, und Panayote Dimitras, Sprecher des Greek Helsinki Monitor (GHM) und Vorstandsmitglied des European Implementation Network (EIN), waren als Redner bei der Podiumsdiskussion dabei, die von der Direktorin für internationale Angelegenheiten der ABTTF Melek Kırmacı Arık moderiert wurde.

Alfonsi wies darauf hin, dass Griechenland, das die EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht vollstreckt, die Existenz einer historischen Minderheit der Europäischen Union (EU) ablehnt und fügte hinzu, dass dies für alle Demokraten und Minderheiten in Europa untragbar ist. Alfonsi betonte, dass Griechenland die europäische Demokratie leugnet, indem es auf diese Weise handelt, und sagte, dass nicht nur die Haltung Griechenlands ein Problem darstellt, sondern auch die diejenigen, die keine Sanktionen verhängen, indem sie dieses Verhalten zulassen. Alfonsi stellte fest, dass das Ministerkomitee des Europarates in wenigen Tagen einen neuen Beschluss in Bezug auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere treffen wird, und fügte hinzu, dass die Angehörigen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien EU-Bürger sind und ihre Rechte in diesem Zusammenhang vollständig respektiert werden müssen.
Tsavousoglou erklärte, dass der EGMR in den Fällen bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die wegen des Wortes „Türkisch“ in ihren Namen geschlossen oder nicht eingetragen wurden, entschieden hat, dass Griechenland gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Vereinigungsfreiheit verstoßen hat und fügt hinzu, dass der EGMR der Ansicht ist, dass die Tatsache, dass die betreffenden Urteile seit 13 Jahren noch immer nicht vollgestreckt wurden, eine sehr lange Zeit ist und dies gegen die grundlegenden demokratischen Werte verstößt. Tsavousoglou betonte, dass die Anerkennung der Existenz einer ethnisch türkischen Minderheit in Griechenland ein politisches Tabu ist, aber die Einhaltung der EGMR-Urteile nicht optional ist. Tsavousoglou fügte hinzu, dass die Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile in Bezug auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere auf vollständige und effektive Weise stellet eine verpasste Gelegenheit für das europäische Menschenrechtssystem darstellt, um seine Verpflichtungen zum Schutz von Minderheiten zu bekräftigen.

Dimitras betonte, dass das Ministerkomitee des Europarates dringende Maßnahmen ergreifen sollte, damit die EGMR-Urteile über die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere vollstreckt werden, und sagte, dass nach der Interimsresolution vor einem Jahrzehnt nicht noch einmal ein ähnlicher Beschluss getroffen werden sollte, und es an der Zeit sei, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten. Dimitras sagte, dass die nationalen Gerichte wegen des Scheiterns bei der Vollstreckung der EGMR-Urteile nicht verantwortlich gemacht werden können, und fügte hinzu, dass die griechische Regierung das bestehende Gesetz ändern kann, wenn sie dies wirklich will, und dann die betreffenden Vereine von nationalen Gerichten eingetragen bzw. erneut eingetragen werden können.

Die Podiumsdiskussion endete mit einer Fragerunde und den abschließenden Bemerkungen der Diskussionsteilnehmer

Die komplette Aufzeichnung der auf Zoom stattgefundenen Veranstaltung ist in englischer und griechischer Sprache auf dem YouTube-Kanal und der Facebook-Seite von ABTTF unter den folgenden Links verfügbar:

Englisches Video auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=2yxvE751olU&t=196s
Griechisches Video auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=u3ZepEik_vc&t=13s
Englisches Video auf Facebook: 
https://www.facebook.com/939989616164959/videos/959003728180523
Griechisches Video auf Facebook: 
https://www.facebook.com/939989616164959/videos/145830780930058

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