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Batı Trakya

Das Ministerkomitee des Europarates ermahnte Griechenland erneut bezüglich der Fallgruppe Bekir-Ousta!

04.09.2020

ABTTF Präsident: “Fakt ist, dass weder die Regierenden unseres Landes noch die Justiz die EGMR-Urteile umsetzen wollen. Denn wenn die EGMR-Urteile umgesetzt werden, wird unser Land die Existenz der türkischen Gemeinschaft nicht länger leugnen können.”

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Bekir-Ousta-Fallgruppe bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien auf seiner Sitzung vom 1. bis 3. September 2020 geprüft. Als Ergebnis der Prüfung, die aufgrund der Covid-19-Pandemie im letzten Juni nicht stattfinden konnte, kritisierte das Ministerkomitee hart, dass, obwohl 2017 Änderungen an der Zivilprozessordnung vorgenommen wurden, die Anträge auf Wiederaufnahme der Fälle in der Gruppe „Bekir-Ousta und andere gegen Griechenland“ bezüglich der Türkischen Union von Xanthi (İTB), des Kulturvereins der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi und des Minderheitenjugendvereins der Präfektur Evros nicht angenommen wurden, und fügte hinzu, dass die betreffenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) seit 12 Jahren nicht umgesetzt wurden.

Das Ministerkomitee kritisierte, dass das Berufungsgericht von Thrakien mit seinem Urteil vom 20. Mai 2020 die Anträge des Kulturvereins der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi und des Minderheitenjugendvereins der Präfektur Evros mit der selben Begründung wie bei dem Antrag der Türkischen Union von Xanthi von 2018 abgewiesen hat und stellte fest, dass die Wiederaufnahme der Fälle trotz der Gesetzesänderung 2017 nicht zustande gekommen ist. 

Das Ministerkomitee darauf hin, dass nach dem Urteil des Berufungsgerichts von Thrakien die Anhörung im Fall von Türkischer Union von Xanthi vor dem obersten Gerichtshof, die aufgrund des Coronavirus auf den 16. Oktober 2020 verschoben wurde, von entscheidender Bedeutung ist, und forderte die griechischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass über den Berufungsantrag des Vereins unverzüglich und in voller und wirksamer Weise gemäß Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der Rechtsprechung des Gerichtshofs entschieden wird. Ferner forderte das Ministerkomitee den obersten griechischen Gerichtshof auf, bei den Fällen bezüglich des Kulturvereins der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi und des Minderheitenjugendvereins der Präfektur Evros gemäß den EGMR-Urteilen zu handeln, falls die genannten Vereine ebenfalls eine Berufung einlegen sollten. 

Das Ministerkomitee wies auch darauf hin, dass die Vertragsstaaten verpflichtet sind, die EGMR-Urteile im vollen Umfang und wirksam umzusetzen, und als Teil dieser Verpflichtung die Auslegung der nationalen Gesetze durch die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung der EGMR-Urteile erfolgen soll. Das Ministerkomitee forderte die griechischen Behörden auf, die systematische Verbreitung der EGMR-Urteile an die Justiz, einschließlich der Ausbildung der Mitglieder der Justiz über die Menschenrechtskonvention zu verbessern. Das Ministerkomitee forderte zudem die griechischen Behörden auf, darüber einen Zwischenbericht zu erstellen und diesen spätestens bis Ende Oktober 2020 an das Komitee zu senden.

Darüber hinaus forderte das Ministerkomitee Griechenland auf, das Komitee über die Ergebnisse der laufenden nationalen Verfahren bezüglich der Bekir-Ousta-Gruppe zu informieren. Das Ministerkomitee beschloss, die Prüfung de Bekir-Ousta-Fallgruppe spätestens im März 2021 fortzusetzen, um das Ergebnis der Anhörung im Fall der Türkischen Turkish Union von Xanthi vor dem obersten Gerichtshof zu überwachen.

“Der Beschluss des Ministerkomitees ist ganz deutlich! Es stört das Ministerkomitee sehr, dass die EGMR-Urteile bezüglich der Bekir-Ousta-Fallgruppe seit 12 Jahren nicht umgesetzt wurden. Aus diesem Grund kritisiert es Griechenland sehr klar und deutlich, und stellt fest, dass die nationalen Gesetze die Umsetzung der Urteile verhindern. Die Justiz in unserem Land, die die Umsetzung der Urteile verzögert, lehnt die Anträge unserer Vereine auf die Wiederaufnahme der Fälle nach der Gesetzesänderung 2017 beharrlich ab. Das Ministerkomitee ist der Ansicht, dass die nationalen Gerichte nicht genug über die EGMR-Urteile und dessen Rechtsprechung wissen. Fakt ist jedoch, dass weder die Regierenden unseres Landes noch die Justiz die EGMR-Urteile umsetzen wollen. Denn wenn die EGMR-Urteile umgesetzt werden, wird unser Land die Existenz der türkischen Gemeinschaft nicht länger leugnen können. Unser Land versucht, den Prozess so viel wie möglich zu verlängern, aber eines Tages muss es diese Tatsache akzeptieren. Bis zu diesem Tag werden wir unseren Kampf sowohl in Straßburg als auch in unserem Land fortsetzen”, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der vollständige Text des Beschlusses ist unter folgendem Link abrufbar:
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=09000016809f6262

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