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Batı Trakya

US-Außenministerium veröffentlichte Länderberichte 2017 über Religionsfreiheit

31.05.2018
In dem Bericht über Griechenland wird die offizielle Staatsthese in Bezug auf die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien erneut wiederholt.

Die 2017-Ausgabe der Länderberichte über Religionsfreiheit, die seit 20 Jahren vom Außenministerium der Vereinigten Staaten (US) herausgegeben werden, wurden veröffentlicht. In dem Jahresbericht 2017 über Griechenland wird auf die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, die als „muslimische Minderheit in Thrakien“ bezeichnet wird, nur zum Teil hingewiesen, und diesbezügliche offizielle Staatsthese Griechenlands wird erneut wiederholt.

West-Thrakien Türken im Jahresbericht 2017 über Religionsfreiheit in Griechenland

Im Jahresbericht 2017 über Griechenland wird auf den Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) verwiesen, und die Gesamtbevölkerungszahl der durch den Lausanner Vertrag von 1923 offiziell anerkannten türkisch-muslimischen Minderheit zwischen 100.000-120.000 angegeben.

Im US-Bericht wird notiert, dass die muslimische Minderheit gemäß dem Lausanner Vertrag von 1923 das Recht hat, ihre eigenen Moscheen und Stiftungen (Waqf) zu verwalten, und es den durch die Regierung ernannten Muftis erlaubt wird, das islamische Recht (Sharia) in Familiensachen anzuwenden. Ferner wird im Bericht vermerkt, dass die ernannten Muftis Imame zu den Moscheen bestellen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Gehälter der orthodoxen Priester sowie der ernannten Muftis und Imame in West-Thrakien von der Regierung bezahlt werden, aber diese keine Staatsbeamte sind.

Bezüglich des Religionsunterrichtes wird im US-Bericht darauf hingewiesen, dass laut Gesetz optionaler Islam-Unterricht in den staatlichen Schulen in West-Thrakien für die muslimische Minderheit angeboten wird, und die die staatlichen Grund- und Sekundarschulen besuchenden muslimischen Kinder das Recht haben, während des Ramadan- und Opferfests entschuldigt abwesend zu sein. Es wird auch zum Ausdruck gebracht, dass die der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien angehörenden bilingualen Schulen, in denen es gleichzeitig in türkischer und griechischer Sprache unterrichtet wird, und die zwei islamischen Schulen durch die Regierung verwaltet werden, und es in den staatlichen Schulen zwei Stunden pro Woche Islamunterricht gibt.

Im US-Bericht wird darauf hingewiesen, dass es eine Quote von 0,5 % für Zugang zu Hochschule und öffentlichem Dienst sowie eine Quote von 2 % für Zugang zu Feuerwehrschule und -akademie für die muslimische Minderheit gibt. Auf der anderen Seite wird im Bericht auch vermerkt, dass jene Muslime im Land, weil sie nicht zu der durch den Lausanner Vertrag geschaffenen muslimischen Minderheit gehören und daher von diesem Vertrag nicht umfasst werden, von der bilingualen Schulbildung, der Quote von 0,5 %, optionalem Sharia-Gesetz oder Islamunterricht in staatlichen Schulen nicht profitieren können.

In dem US-Bericht, der größtenteils die offiziellen Standpunkte griechischer Regierung wiedergibt, wird ausnahmsweise auch darauf hingewiesen, dass die Regierung wegen ihrer richterlichen Gewalt die Muftis weiter ernennt, aber manche Angehörige der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien diese Praxis der Regierung ablehnen und fordern, dass die Muftis gewählt werden.

Was die aktuellen Entwicklungen betrifft, wird im US-Bericht über das im Januar 2018 durch das griechische Parlament verabschiedete Gesetz erwähnt, und vermerkt, dass der griechische Premierminister am 13. November 2017 erklärte, dass die Regierung einen neuen Gesetzentwurf ausarbeitet, der die Anwendung des Sharia-Gesetzes optional macht. Das besagte Gesetz, das im letzten Januar trotz des Widerstands der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch das griechische Parlament verabschiedet wurde, schränkt die Scharia-Rechtsprechung der Muftis ein, indem es den Angehörigen der türkischen Gemeinschaft ermöglicht, sich bei Familien- und Erbschaftsangelegenheiten zwischen den griechischen Gerichten und Muftis zu entscheiden. Außerdem wird im Bericht darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Bildung und Religionsangelegenheiten am 28. März 2017 eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung der Ämter der ernannten Muftis in Thrakien eingesetzt und sie damit beauftragt hat, einen Bericht über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsweise der Mufti-Ämter vorzulegen.

In Bezug auf die Bildung der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien wird berichtet, dass die Regierungsbehörden, trotz der Forderung der muslimischen Minderheit nach bilingualen Kindergärten in Thrakien, behaupten, dass die staatlichen Kindergärten, in denen nur in griechischer Sprache unterrichtet wird, was die gesellschaftliche Integration betrifft besser dastehen. Es wird hinzugefügt, dass die griechische Regierung ihren Standpunkt bezüglich der bilingualen Kindergärten mit dem Argument rechtfertigt, dass sie im Lausanner Vertrag nicht erwähnt werden. Im US-Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass das Institut für Bildungspolitik als Antwort auf die Bedenken der muslimischen Gemeinschaft ein Pilotprojekt in sechs staatlichen Kindergärten in der Region ins Leben gerufen hat, das ein Vorschulbildungssystem mit ÜbersetzerInnen vorsieht.

„Im US-Jahresbericht 2017 über Religionsfreiheit in Griechenland werden die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nur zum Teil erwähnt und hauptsächlich die offiziellen Standpunkte der griechischen Regierung wiederholt. Während im Bericht auf die Forderungen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien bezüglich der Mufti-Frage und bilingualen Minderheitenkindergärten nur oberflächlich hingewiesen werden, werden die Kritiken der türkischen Gemeinschaft über das „240-Imam-Gesetz“, das die Bestellung der unter der Leitung der ernannten Muftis dienenden Imame zu den staatlichen Schulen vorsieht, bedauerlicherweise gar nicht erwähnt. Ferner werden über die wegen der angeblichen „widerrechtlichen Amtsaneignung“ eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen in letzter Zeit gegen die durch die West-Thrakien Türken gewählten Muftis um sie einzuschüchtern überhaupt nicht berichtet. Als ABTTF werden wir wie in den vorherigen Jahren wieder einen Parallelbericht erstellen, und darin über die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien bezüglich der Religionsfreiheit ausführlich berichten und auf ihre Forderungen hinweisen“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der gesamte Jahresbericht 2017 über Religionsfreiheit in Griechenland ist unter folgendem Link erreichbar:
https://www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm#wrapper
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