ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

ABTTF nahm an der 27. Ordentlichen Sitzung des UN-Menschenrechtsrats teil

25.09.2014
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat an der 27. Ordentlichen Sitzung des UN-Menschenrechtsrats vom 23.-24. September 2014 teilgenommen. Bei der in Genf/Schweiz stattgefundenen Sitzung wurde die Türkische Minderheit von West-Thrakien durch die Mitglieder der Internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF, Funda Reşit und Fatih Hafızmehmet, vertreten.

Diskriminierung der Türkischen Minderheit in West-Thrakien im Bildungsbereich und das Problem der zweisprachigen Minderheitenkindergärten schriftlich und mündlich auf die UN-Tagesordnung gebracht

Die ABTTF hat an dieser Sitzung, deren Eröffnungsrede durch Zeid Ra'ad Al Hussein, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte gehalten wurde und an der hunderte von Diplomaten, Vertreter der Zivilgesellschaftsorganisationen, Akademiker und Fachleute teilgenommen haben, als eine NGO im konsultativen Status mit UN-ECOSOC teilgenommen. Im Zuge der Sitzung, wobei über den 9. Punkt der Tagesordnung mit dem Titel „Rassismus, Diskriminierung durch Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und die Arten der diesbezüglichen Intoleranz, Praxis und Aktionsplan der Erklärung von Durban“ diskutiert wurde, hielt Funda Resit, Mitglied der Internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF, eine Rede über die Probleme der Türkischen Minderheit von West-Thrakien im Bildungsbereich in Griechenland und zwar in Bezug auf die Diskriminierung und zweisprachige Bildung bei den zweisprachigen Minderheitenkindergärten.

Im Laufe ihrer Rede erinnerte sie an den 3. Teil des zwischen der Türkei und Griechenland 1923 unterzeichneten Lausanner Friedensvertrages, in dem die Rechte der Türkischen Minderheit von West-Thrakien über die Errichtung, Verwaltung eigener Schulen, sonstiger Bildungseinrichtungen, Moscheen, Stiftungen und anderer Sozialorganisationen sowie die Rechte über die Verwendung der eigenen Sprache und freie Ausübung ihres religiösen Gottesdienstes innerhalb dieser Einrichtungen festgelegt sind. Weiterhin wies sie darauf hin, dass das im Jahre 2006 in Griechenland in Kraft getretene Gesetz mit der Nummer 3518 eine vorschulische Bildungspflicht für alle 5 jährigen Kinder voraussetzte. Dagegen wäre gar keine Regelung zustande gekommen, was die Minderheitenschulen angeht. Sie unterstrich besonders, dass die betreffenden Artikel des Lausanner Vertrages über die Rechte der Minderheit im Bildungsbereich damit völlig verletzt wurden. Am Schluss ihrer Rede hat sie ausdrücklich daran erinnert, dass die griechische Regierung ihren Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus dem Lausanner Friedensvertrages und internationalen Menschenrechtsabkommen, wofür Griechenland sich durch die Unterzeichnung verantwortlich gemacht hat, unbedingt ab sofort nachkommen sollte. Weiterhin brachte sie zum Ausdruck, dass die türkische Minderheit die griechische Regierung aufgefordert hatte, in der Region die zweisprachigen, also sowohl griechisch als auch türkisch, Kindergärten für die Minderheit zu gründen, bis zu ihrer Gründung die zweisprachige Bildung in den staatlichen Kindergärten in West-Thrakien zu ermöglichen und der Minderheit die entsprechende Genehmigung zur Eröffnung der zweisprachigen Privat-Kindergärten in der Region zu erteilen.

Zusätzlich zu ihrer mündlichen Erklärung hat die ABTTF der 27. Sitzung der UN-Menschenrechtsrats eine schriftliche Erklärung unter dem Titel „Diskriminierung bei der Bildung der Minderheiten und das Problem bezüglich der zweisprachigen Minderheitenkindergärten in Griechenland“ eingereicht, die auf der offiziellen Internet-Seite des UN-Menchenrechtsrats unter dem Link http://ap.ohchr.org/documents/sdpage_e.aspx?b=10&se=156&t=7 veröffentlicht wurde.
FOTOGALERIE