FUEV hat an den UN-Menschenrechtsrat eine schriftliche Erklärung über die Probleme der türkischen Minderheit West-Thrakiens eingereicht
Als Zivilgesellschaftsorganisation mit dem konsultativen Status bei den Vereinten Nationen (UN) hat die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) zum ersten Mal an den UN-Menschenrechtsrat eine schriftliche Erklärung eingereicht. In dieser erstmaligen schriftlichen Erklärung hat FUEV die Hauptprobleme der türkischen Minderheit West-Thrakiens in Griechenlands an die griechische Regierung weitergeleitet, um die Weltöffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, und damit die griechische Regierung aufgefordert, die Verpflichtungen des Lausanner Friedensvertrages oder die der seitens der griechischen Regierung anerkannten Menschenrechtsverträge zu erfüllen. Zur Lösung der Probleme der türkischen Minderheit hat FUEV die griechische Regierung gleichzeitig gefordert, während ihrer EU-Präsidentschaft einen Mechanismus zum offiziellen Dialog mit den Vertretern der Minderheit herzustellen, und bei den Themen, die die Minderheit direkt angehen, die Minderheit mit in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
FUEV, die West-Thrakien in den Jahren 2012 und 2013 drei Mal besucht hat, hat auf die Probleme der türkischen Minderheit West-Thrakiens hingewiesen.
In dieser schriftlichen Erklärung hat FUEV die Erkenntnisse und Informationen, die er durch die Gespräche mit den Vertretern der türkischen Minderheit, den Zivilgesellschaftsorganisationen sowie religiösen Führern während der in den Jahren 2012 und 2013 stattgefundenen drei Aufklärungsbesuchen ermittelt hatte, zum Ausdruck gebracht und die Hauptprobleme der türkischen Minderheit West-Thrakiens über das Bekenntnis eigener Identität, die Freiheit der Vereinsgründung, sowie über Bildung und Religion aufgelistet. FUEV hat besonders die Probleme im Bildungs- und Religionsbereich, und zwar in Bezug auf die zweisprachigen Kindergärten für die Minderheiten und auf die Ernennung der Muftis sowie das “240 Imam-Gesetz“ unterstrichen. FUEV hat von der griechischen Regierung verlangt, die ja gegenwärtig die fünfte EU-Präsidentschaft innehat, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie die Rahmenbedingungen zum Schutz nationaler Minderheiten zu ratifizieren.
FUEN hat insbesondere betont, dass der Personenschutz für Mitglieder der Minderheiten laut dem Lissabonner Vertrag und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein Bestandteil der EU-Bestimmungen und der EU-Politik anzusehen sei, und die griechische Regierung als fünfte Präsidentschaft aufgefordert, die Europäische Charta der Regional oder Minderheitensprachen sowie die Rahmenbedingungen zum Schutz nationaler Minderheiten zu genehmigen.
Über den Gesamtinhalt der seitens der FUEN an die Vereinten Nationen vorgelegten schriftlichen Erklärung können Sie über die Link-Anschrift http://daccessods.un.org/TMP/5363816.61891937.html verfügen.