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Batı Trakya

Das Berufungsgericht in Thrakien hat den Schadenersatz, welcher den beiden Zeitungen Gündem und Millet verhängt wurde, auf 30.000 Euro herabgesetzt

03.10.2013
Das Berufungsgericht in Komotini/Thrakien hat das Einspruchsverfahren von Gündem und Millet gegen Hara Nikopulu verhandelt und die beiden Entschädigungsstrafen und zwar zu Gündem 150.000.- Euro und Millet zu 120.000.- Euro jeweils auf 30.000.- Euro herabgesetzt.

Nachdem Hara Nikopulu die beiden Zeitungen verklagt und einen Schadenersatz von 1. Million Euro beansprucht hatte, verurteilte man Gündem zu 150.000.- und Millet 120.000.- Euro, Entschädigungsstrafe zu zahlen.

Mit seinem am Ende September verkündeten Urteil beschloß das Berufungsgericht in Thrakien, die Entschädigungsstrafen seitens des Multi-Richter Landsgerichtes zu Rhodopen aufgrund der falschen Nachrichten über die Lehrerin Hara Nikopulu gegen Gündem 150.000.- und durch das Landsgericht Xanthe gegen Millet zu 120.000.- jeweils auf 30.000.- herabzusetzen. Des weiteren hat das Berufungsgericht die verkündeten Freiheitsstrafen von Chef-Redakteuren beider Zeitungen von zehn Jahren auf 3 Monate reduziert. Auch die anfallenden Gerichtskosten in Höhe von 5.400.- Euro wurde ebenfalls seitens des Berufungsgerichtes diesmal auf 1.800.- Euro neu festgelegt.

Nach dem gefällten Urteil des Berufungsgesetzes haben sich Gündem und Millet dazu geäußert, dass die Entscheidung des Berufungsgerichtes in Thrakien mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten beider Zeitungen verhältnismäßig nicht angemessen sei und sie das Verfahren aus diesem Grund an den Obersten Gerichtshof weiterleiten würden.

Die an einer Grundschule der türkischen Minderheit im Dorf Groß-Derbent tätige Lehrerin Hara Nikopulu hatte die Zeitungen der Minderheiten Gündem, Millet und Birlik aufgrund einer unwahrheitsgemäßen Nachricht verklagt und einen Entschädigungsersatz von 1 Millionen Euro beansprucht, mit der Rechfertigung, dass diese Nachricht, die muslimischen Schüler aufgefordert zu haben, ein Bild von Gott zu zeichnen, keineswegs der Wahrheit entspricht. Diese Anklage wurde vor den Landsgerichten zu Xanthe und Rhodopen verhandelt und die Zeitungen Gündem und Millet wurden dazu verurteilt, einen Entschädigungsersatz jeweils zu 150.000.- Euro, und 120.000.- Euro zu zahlen, wovon ein Anteil von 20.000.- durch die Zeitung Gündem und von 30.000.- Euro durch Millet als bar zu begleichen ist.

Die türkische Minderheit hat eine heftige Reaktion aufgrund des Gerichtsurteils bzw. der astronomischen Entschädigungsstrafen gezeigt und Kampagnen zur Unterstützung von Gündem und Millet in die Wege geleitet. Zuletzt nahmen an der Berufungsverhandlung am 22.März 2013 der Vorsitzende der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Herr Halit Habipoğlu, der Vorsitzende der Föderalistischen Union Europäischer Völker (FUEN) Herr Hans Heinrich Hansen und der stellvertretende Vorsitzende der Europäschen Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- sowie Regionalsprachen in Europa (MIDAS) Herr Bojan Brezigar teil, um die Zeitungen Gündem und Millet auf diese Weise zu unterstützen.

*Foto: www.gundemgazetesi.com
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