ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

Bericht des lettischen Parlamentariers Boriss Cilevics veröffentlicht

25.01.2010
Am 20. Januar 2010 wurde der Bericht über „Minderheitenschutz in Europa: Beste Anwendung und Mängel bei der Umsetzung der gemeinsamen Standards“, des lettischen Parlamentariers Boriss Cilevics, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates - Ausschuss für Recht und Menschenrechte, veröffentlicht. In dem Bericht wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Gleichbehandlung der Minderheiten als brisante Priorität des Europarates, des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen, sichergestellt wird, und die allgemein anerkannten Standards in Europa erreicht. Darüber hinaus wird erwähnt, dass elf Jahre nach dem Inkrafttreten acht Mitgliedsstaaten die Rahmenkonvention bis heute nicht ratifiziert haben – und jene nationale Behörden derer, die es ratifiziert haben, z.T. daran scheitern würden sicherzustellen, dass lokale Behörden ihrer Pflichten nachgehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in dem Bericht begrenzte Definitionen verwendet werden, die zum Ausschluss bestimmter ethischer Gruppen führen. Folglich der verändernden politischen Situation sind Diskriminierungen zwischen Minderheiten und der Politik entstanden.

In dem Bericht und dem zugehörigen Entscheidungsentwurf betont die Parlamentarische Versammlung, dass der Schutz von Angehörigen nationaler Minderheiten, als Teil des Schutzes der Menschenrechte, eine grundlegende Brisanz für die Gleichstellung, Gerechtigkeit, Stabilität, Demokratieprinzip und den Frieden in Europa darstellt. Zudem fordert diese von den vier Staaten Belgien, Griechenland, Luxemburg und Island, die das Rahmenübereinkommen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, und von vier weiteren, Andorra, Frankreich, Monaco und die Türkei, die das Rahmenübereinkommen weder unterzeichnet, noch ratifiziert haben, dieses ohne Vorbehalte oder einschränkende Erklärungen zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren.

Der Fall Griechenland wird unter dem Titel “Nicht- Ratifizierung der Rahmenkonvention” als Spezielles analysiert

In dem Bericht, welches in fünf Abschnitte gegliedert ist, wird, mit Hinblick auf die Nicht-Ratifizierung des Rahmenübereinkommens, im Teil über die “Grenzen der Anwendung der Rahmenkonvention in Europa”, die Situation in Griechenland als konkreter Fall analysiert. Desweiteren wird in dem Abschnitt über “Pflichten lokaler und regionaler Gebietskörperschaften innerhalb der Rahmenkonvention” die Tatsache erläutert, dass bereits die unabhängige Expertin für Minderheitenfragen der Vereinten Nationen in ihrem Bericht über Griechenland bemerkt hat, die Regierung müsse sicherstellen, dass nationale Gesetze nicht missbraucht, oder von lokalen Behörden so definiert werden, dass diese auf Vorurteile beruhen. Boriss Cilevics, der vom 26. - 28. Februar 2009 Athen, Thessaloniki und Florina besucht hat, erklärt zudem in dem Abschnitt über “Grenzen der Anwendung des Rahmenübereinkommens” mit Hinblick auf die Situation in Griechenland, dass bereits in dem ECRI 2004 Jahresbericht über Griechenland darauf hingewiesen wurde, dass Personen, die ihre mazedonische, türkische, oder andere Identität ausdrücken wollten, die Feindseligkeit der Bevölkerung zu spüren bekamen und Opfer von Vorurteilen und Stereotypen wurden. Hinzu kommt, dass diese Personen Diskriminierungen, besonders auf dem Arbeitsmarkt begegnet sind.

Die Publikationen weiterer Berichte des Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung für Recht und Menschenrechte, welche die Frage der muslimischen Minderheit in West- Thrakien (Ost- Griechenland), sowie die der Roma in Europa näher erläutern, gab Grund für den Rapparteur Boriss Cilevics, seinen Blickpunkt auf die strittige Frage der mazedonischen Minderheit in Griechenland zu fokussieren. Diese Thematik beschäftigte zudem vor kurzem den Menschenrechtskommissar der Europäischen Kommission und die unabhängige Expertin für Minderheitenfragen der Vereinten Nationen. Desweiteren wird im Bericht festgestellt, dass folglich des Lausanner Friedensvertrages vom 24. Juli 1923 griechische Behörden nur eine “muslimische Minderheit” in West-Thrakien anerkennen. In diesem Kontext wurden an Griechenland kürzlich von verschiedenen Stellen, einschließlich der Parlamentarischen Versammlung des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Forderungen gestellt, eine Reihe von Maßnahmen zur Erweiterung der Rechte der muslimischen Minderheit in Griechenland zu treffen.

Problematik des aufgehobenen Artikel 19, Griechisches Staatsangehörigkeitsgesetz

In dem Bericht wird zudem die Problematik des aufgehobenen Artikel 19 des griechischen Staatangehörigkeitsgesetztes erläutert, welches zur Folge hatte, dass ethisch nicht-griechische Bürger ihre Staatsangehörigkeit verloren, wenn diese das Land verließen und griechische Behörden davon ausgingen, dass eine Rückkehr nie stattfinden würde. Ergänzend wird im Bericht erwähnt, dass als Folge dieser Regelung, welches von 1955 bis 1998 bestand, ca. 60,000 Bürger, einschließlich Unmündige, ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Trotz der Nichtigkeit des Artikels 19, wurden die Konsequenzen nicht rückwirkend gemacht. Zwar wurde von dem Innenministerium die Entscheidung getroffen, die Anträge auf Staatsbürgerschaft der Muslime in West-Thrakien zu beschleunigen, folglich dessen einige Bürger ihre Staatsbürgeschaft wiedergewonnen haben. Doch wie auch in dem ECRI-Bericht dargestellt wird, wurden keine weiteren Regelungen zur Aufhebung der Folgen getroffen. Der Bericht nimmt zudem Bezug auf eine entsprechende Erklärung des Rates für Menschenrechte der Europäischen Kommission, und erläutert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem jüngsten Urteil, Zeibek gegen Griechenland, den Fall einer griechisch- muslimischen Klägerin behandelt hat. Der Fall fiel unter den aufgehobenen Artikel 19 des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin in ihren Rechten auf Altersrente verletzt wurde.

Problematik der Vereinigungsfreiheit

Bezüglich des Falles Sidiropoulus gegen Griechenland (Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Selbstidentifikation), erwähnt Boriss Cilevics, dass er bereits während seines Besuches in Griechenland die Forderung gestellt hat, Griechenland müsse den Entscheidungen des EGMR im Zusammenhang mit der Thematik der türkischen Bevölkerung, folgen. Zudem ergänzt er, dass diese Problematik im ECRI Bericht des Jahres 2009 behandelt wird.

Mit Hinblick auf die Frage der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, drückt der Rapparteur Boriss Cilevics aus, dass während seines Besuches in Griechenland keine Frist für Ratfizierung gesetzt wurde. Zudem wird ergänzt, dass Griechenland in dem ECRI 2009 Jahresbericht aufgefordert wird, sobald wie möglich die Rahmenkonvention zu ratifizieren. Der Bericht enthält die Erklärung des Kommissars für Menschenrechte, in welchem der griechischen Regierung empfohlen wird, ein beratendes Mechanismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zu schaffen. Dieses soll einen institutionalisierten, offenen, ehrlichen und kontinuierlichen Dialog mit Vertretern der verschiedenen Minderheiten und/ oder Vertretern der einzelnen Minderheiten gewährleisten.

Mit der Überschrift „Pflichten der Mitgliedsstaaten des Europarates, die nicht Vertragsparteien der Minderheiteninstrumente des Europarates sind“, wird in dem Bericht daran erinnert, dass die Europäische Menschenrechtskonvention unteranderem wesentliche Rechte für Angehörige nationaler Minderheiten garantiert. Darunter fallen: Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf Gewissens-, Religions- und Vereinigungsfreiheit.

In einer Stellungnahme, hinsichtlich des veröffentlichten Berichtes, erklärte Halit Habipoglu, Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF): „Der Bericht des lettischen Parlamentariers Boriss Cilevics ist nicht auf die Problematik der türkischen Minderheit in West-Thrakien fokussiert, nur weil Michel Hunault einen Sonderbericht über diese Thematik ausgearbeitet hat. Trotzdem werden in dem Bericht, als Folge der Nicht-Ratifizierung der Rahmenkonvention, die fehlenden Regulierungen in Griechenland deutlich dargestellt. Zudem ist es erfreulich zu sehen, dass die Probleme der türkischen Minderheit mit Hinblick auf den aufgehobenen Artikel 19, griechisches Staatsangehörigkeitsgesetz, und das Recht auf Vereinigungsfreiheit untersucht werden. Mit dem Bericht des Rapparteurs Boriss Cilevics´, dessen Kontakt ABTTF seit Jahren pflegt, und der zudem ein Minderheiten-freundlicher Politiker ist, wurden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vier weitere Berichte über die Thematik der türkischen Minderheit in West-Thrakien veröffentlicht. So wurde das Thema der türkischen Minderheit West-Thrakiens auf die Tagesordnung der PACE gebracht.“

Der gesamte Bericht kann unter
http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/Doc10/EDOC12109.pdf eingesehen werden.
FOTOGALERIE