Die aus den Vertretern von ABTTF, BTAYTD und DEB-Partei bestehende Delegation brachte die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien zur Sprache.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), die Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD) und die Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB-Partei) nahmen in Vertretung der türkischen Minderheit von West-Thrakien am zusätzlichen Treffen zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zum Thema „Sicherung des zivilgesellschaftlichen Raums im digitalen Zeitalter“ teil, das vom 11.-12. Mai 2026 in Wien, der Hauptstadt Österreichs stattfand.
Am zweiten zusätzlichen Treffen zur menschlichen Dimension des Jahres, das gemeinsam vom Schweizer OSZE-Vorsitz, dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) und dem OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit organisiert wurde, nahmen Fuat Ali und Melek Kırmacı für die ABTTF, Dr. Pervin Hayrullah für die BTAYTD und Kerem Abdurahimoğlu für die DEB-Partei teil.
Bei der ersten Sitzung des Treffens mit dem Titel „Digitale Bedrohungen für den zivilen Raum“ ergriff die DEB-Partei das Wort und wies darauf hin, dass die Angehörigen und Vertreter der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf digitalen Plattformen ständig zur Zielscheibe gemacht werden und Hassreden ausgesetzt sind. Sie merkte an, dass die Social-Media-Beiträge im Anschluss an die Konferenz über nationale Minderheiten, die sie im Europäischen Parlament (EP) organisiert hatte, auch Aufrufe zu Exil, ethnischer Säuberung und Todesdrohungen enthielten.
Auch bei dieser Sitzung erklärte die BTAYTD, dass die Angehörigen der türkischen Minderheit von West-Thrakien, darunter auch die Pädagogen und zivilgesellschaftlichen Akteure, zögern, ihre Identität, ihre grenzüberschreitenden kulturellen Bindungen sowie ihre Ansichten zu Minderheitenrechten offen zu äußern, da sie die Sorge haben, dass ihre Kommunikation auf digitalen Plattformen überwacht werden könnte und sie mit administrativen Sanktionen rechnen müssten.
In ihrem Redebeitrag bei der Sitzung mit dem Titel „Desinformation und zivilgesellschaftlicher Raum: Auswirkungen auf Menschenrechte und Demokratie“ wies die BTAYTD darauf hin, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien selbst sowie ihre politischen Vertreter und zivilgesellschaftlichen Akteure in jüngster Zeit Verleumdungskampagnen und Desinformation ausgesetzt waren. Als konkretestes Beispiel für diese Situation nannte sie den Fall, dass die Vorsitzende der DEB-Partei, Çiğdem Asafoğlu, durch sexistische und diskriminierende Rhetorik zur Zielscheibe gemacht wurde.
Ebenfalls bei dieser Sitzung ergriff die ABTTF das Wort und betonte, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien in Griechenland als „nationale Bedrohung“ oder „Vertreterin fremder Mächte“ dargestellt wird was Vorurteile und Feindseligkeiten innerhalb der Mehrheitsbevölkerung schürt. Die ABTTF führte aus, dass eine in Athen ansässige Nachrichten-Website einen Bericht mit haltlosen und hetzerischen Aussagen über die ABTTF veröffentlicht hatte, woraufhin sie Schadensersatzklage vor den griechischen Gerichten erhoben haben, wobei das Berufungsverfahren noch läuft, und fügte hinzu, dass, dass die Veröffentlichung von den Fotos führender Vertreter der türkischen Minderheit in einer lokalen griechischen Zeitung, wodurch diese gezielt zur Zielscheibe gemacht wurden, ein ernstes Risiko für die Meinungsfreiheit und die persönliche Sicherheit darstellt.
In ihrem Redebeitrag bei der dritten Sitzung mit dem Titel „Stärkung der digitalen Resilienz zum Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums“ wies die ABTTF darauf hin, dass in den jüngsten Berichten internationaler Organisationen die Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz in Griechenland sowie Einschränkungen der Zivilgesellschaft erwähnt wurden, und erklärte, dass diese Entwicklungen für die türkische Minderheit von West-Thrakien besonders besorgniserregend sind. Sie merkte an, dass die türkische Minderheit mit strukturellen Problemen hinsichtlich der Verletzung ihrer Vereinigungsfreiheit durch Griechenland sowie der Nichtvollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere konfrontiert ist.
Bei derselben Sitzung sagte die BTAYTD, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien in den lokalen griechischen Medien durch unbegründete Berichterstattung stigmatisiert wird, und erklärte, dass die Leugnung der türkischen Identität der Minderheit durch Griechenland ein begünstigendes Umfeld für diese Situation schafft, und in den von den Angehörigen der türkischen Minderheit wegen falscher Berichterstattung angestrengten Klageverfahren, mitunter politisch affiliierte Personen als Streitparteien auftreten.
Die FEP-Partei, die auch bei der dritten Sitzung das Wort ergriff, wies darauf hin, dass die Leugnung der türkischen Identität der türkischen Minderheit in West-Thrakien durch Griechenland, die Einschränkungen der Minderheitenrechte und der Religionsfreiheit sowie die Weigerung, in einen Dialog mit Vertretern der türkischen Minderheit zu treten, die Auswirkungen der Problematik noch verschärfen, wenn man die Aspekte im Zusammenhang mit der digitalen Dimension betrachtet. Die FEP-Partei gemeinsam mit der Europäischen Freien Allianz (EFA) forderte Griechenland dazu auf, zu kooperieren, um die türkische, mazedonische, walachische und albanische Minderheit sowie die anderen nationalen Minderheiten im Land und Menschenrechtsverteidiger vor den Gefahren des digitalen Raums zu schützen.
Bei allen drei Sitzungen des Treffens machte Griechenland von seinem Recht auf Erwiderung Gebrauch und behauptete, dass die Minderheit in (West-)Thrakien gemäß dem Vertrag von Lausanne von 1923 eine „muslimische Minderheit“ ist, die auf Grundlage der Religion definiert ist, und dass ihre Angehörigen als griechische Staatsbürger die in der Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten genießen, und genau wie alle anderen griechischen Staatsbürger, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mediale Aktivitäten entfalten können.