Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) reichte bei der Europäischen Kommission ihren schriftlichen Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 ein.
ABTTF beteiligte sich an der Online-Konsultation der Europäischen Kommission zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026, die sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, internationale Organisationen, akademische Institutionen, öffentliche Behörden, Medienverbände und weitere Interessengruppen richtet. In ihrem schriftlichen Beitrag zum Länderbericht über Griechenland berichtete die ABTTF über die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien sowie die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen, denen sie in Griechenland ausgesetzt ist.
Die ABTTF wies darauf hin, dass Griechenland die Existenz der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, deren Bildungs- und Religionsautonomie durch den Vertrag von Lausanne von 1923 garantiert wurde, sowie ihre ethnisch-türkische Identität leugnet, und fügte hinzu, dass Griechenland keine Vereine, die das Wort „türkisch“ in ihren Namen führen, erlaubt und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und Andere in Bezug auf die aufgelöste Türkische Union Xanthi sowie den Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und den Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros, deren Registrierungsanträge durch die nationalen Gerichte abgelehnt worden waren, seit ca. 18 Jahren immer noch nicht vollstreckte.
Die ABTTF erinnerte daran, dass der 2010 gegründete, aber aus denselben Gründen von den zuständigen griechischen Gerichten nicht registrierte Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi im Jahr 2018 eine Beschwerde beim EGMR einreichte und fügte hinzu, dass der EGMR in seinem einstimmig gefällten Urteil vom 24. Juni 2025 im Fall „Sagir und Andere“ feststellte, dass Griechenland erneut den Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzte, der die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert.
ABTTF wies darauf hin, dass entgegen der Bildungsautonomie der türkischen Volksgruppe die privaten und autonomen türkischen Grundschulen in der Region West-Thrakien jedes Jahr von den griechischen Behörden unter dem Vorwand des Schülermangels eine nach der anderen geschlossen werden, und fügte hinzu, dass im Schuljahr 2025-2026 drei weitere türkische Grundschulen geschlossen wurden, wodurch deren Zahl von 188 im Jahr 2011 auf heute 83 sank.
Die ABTTF erklärte, dass nachdem im Jahr 2006 die Kindergartenpflicht in Griechenland eingeführt worden war, trotz zahlreicher Anträge der türkischen Volksgruppe die Einrichtung zweisprachiger (türkisch-griechisch) Kindergärten weder innerhalb des autonomen türkischen Schulsystems noch in rein privater Trägerschaft nicht genehmigt wurden. Die ABTTF merkte zudem an, dass die Forderung der türkischen Volksgruppe auf ein neues Gebäude für die türkische Sekundar- und Oberschule in Xanthi, weil das derzeitige Schulgebäude sehr alt und seine Kapazität unzureichend ist, von den griechischen Behörden ignoriert und dem Schulvorstand der Zutritt zur Schule verweigert wird.
Die ABTTF wies darauf hin, dass Griechenland seit 1991 die religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe verletzt, indem es Muftis oder stellvertretende Muftis für West-Thrakien ernennt und die von ihr gewählten Muftis nicht anerkennt, und fügte hinzu, dass trotz aller Einwände der türkischen Volksgruppe durch das im August 2022 vom griechischen Parlament verabschiedete Gesetz zur „Modernisierung der Mufti-Ämter“ alle autonomen Mufti-Ämter in gewöhnliche Regierungsbehörden umgewandelt wurden, die dem Ministerium für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport unterstehen, wodurch die religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe faktisch und offiziell aufgehoben wurde.
Die ABTTF betonte, dass die türkische Volksgruppe in den griechischen Mainstream-Medien systematisch ausgegrenzt und Hassreden ausgesetzt wird, und fügte hinzu, dass ihre führenden VertreterInnen zur Zielscheibe gemacht und diffamiert werden.
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