Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) reichte der 59. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) eine schriftliche Erklärung mit dem Titel „Eingriff in die Meinungsfreiheit von Nichtregierungsorganisationen und fortgesetzte Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, Griechenland“.
Die ABTTF betonte, dass sie als eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die seit 2006 den besonderen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen (UN) besitzt, schriftliche und mündliche Beiträge beim UN-Menschenrechtsrat leistet, und wies darauf hin, dass die von ihr verwendete Bezeichnung „West-Thrakien“ in ihren schriftlichen Erklärungen, die sie als Vertreterin der in der Region West-Thrakien in Griechenland lebenden türkischen Volksgruppe den 56., 57. und 58. ordentlichen Sitzungen des UN-Menschenrechtsrats eingereicht hatte, nach dem Hochladen dieser auf das UN-System in „Thrakien“ geändert wurde.
Die ABTTF unterstrich, dass dies einen klaren Eingriff in den Inhalt einer schriftlichen Erklärung einer Nichtregierungsorganisation und einen Verstoß gegen die Resolution 1996/31 des ECOSOC darstellt, und erklärte, dass letztendlich die Meinungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien dadurch verletzt wurde.
In ihrer schriftlichen Erklärung wies die ABTTF darauf hin, dass die türkische Volksgruppe seit Jahrhunderten in der Region West-Thrakien lebt und durch den Vertrag von Lausanne von 1923 Bildungs- und Religionsautonomie genießt, und fügte hinzu, dass diese Autonomie in Griechenland zwar bis 1967 bestanden hatte, aber danach im Laufe der Jahre durch verschiedene Gesetze und staatliche Maßnahmen untergraben wurde.
Die ABTTF unterstrich, dass die Vereine mit dem Wort „türkisch“ in ihren Namen fast ein halbes Jahrhundert lang in Griechenland ungehindert aktiv waren, aber im Jahr 1983 aufgelöst wurden, und merkte an, dass Griechenland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere bezüglich aufgelöster oder nicht registrierter türkischer Vereine seit über 17 Jahren immer noch nicht vollstreckte.
Die ABTTF führte aus, dass der Registrierungsantrag des Kulturvereins Türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi ebenfalls von den griechischen nationalen Gerichten abgelehnt wurde, und fügte hinzu, dass der von den Anhängern eines Sportvereins gegründete Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien zwar 2022 offiziell eingetragen, aber im Mai 2024 gerichtlich aufgelöst wurde, da die Bezeichnung „West-Thrakien“ in seinem Namen gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung verstoßt.
Die ABTTF wies ferner darauf hin, dass die türkische Volksgruppe seit vielen Jahren systematischer Diskriminierung in Griechenland ausgesetzt ist, und erklärte, dass der Staat, wann immer er den Druck auf die türkische Volksgruppe erhöhen will, zu gerichtlichen Ermittlungen gegen ihre führenden Angehörigen unter falschen Vorwänden greift, um diese einzuschüchtern.
Die ABTTF forderte Griechenland auf, wirksame Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung und Ungleichheit gegenüber der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien zu entwickeln, und Verleumdung, Stigmatisierung und Hassreden gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, die der türkischen Volksgruppe angehören, auf allen Ebenen des öffentlichen und politischen Lebens zu verurteilen und zu bestrafen.
Die schriftliche Erklärung der ABTTF ist unter folgendem Link erreichbar:
https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g25/202/44/pdf/g2520244.pdf