Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) reichte ihren schriftlichen Beitrag zum thematischen Bericht, der von Prof. Nicolas Levrat, dem Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen der Vereinten Nationen (UN), auf der 61. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im März 2026 vorgelegt werden soll, ein.
In ihrem schriftlichen Beitrag erläuterte die ABTTF die Haltung gegenüber Minderheiten in Griechenland sowie die Probleme und Rechtsverletzungen, mit denen die türkische Volksgruppe in West-Thrakien konfrontiert ist.
Die ABTTF unterstrich, dass keiner nationalen oder ethnischen Gruppe in Griechenland ein offizieller Minderheitenstatus zuerkannt wird, und wies darauf hin, dass die ethnisch türkische Identität der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, die offiziell als Minderheit anerkannt ist und deren Rechte durch den Lausanner Friedensvertrag von 1923 garantiert sind, von Griechenland geleugnet wird.
Die ABTTF erklärte, dass etwa 60.000 West-Thrakien Türken gemäß dem früheren Artikel 19 des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes mit rassistischem Inhalt, der von 1955 bis 1998 in Kraft war, die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und fügte hinzu, dass in Griechenland die Vereine mit dem Wort „Türkisch“ in ihren Namen aufgelöst wurden, und Griechenland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 17 Jahren immer noch nicht vollstreckt hat und somit die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien weiterhin verletzt.
Die ABTTF wies darauf hin, dass Griechenland die durch den Lausanner Friedensvertrag von 1923 garantierte Bildungs- und Religionsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien durch verschiedene Gesetze und einseitige Praktiken an sich gerissen hat, und erklärte, dass die türkischen Grundschulen mit autonomem Status geschlossen und die von der türkischen Volksgruppe gewählten Muftis nicht anerkannt werden. Die ABTTF fügte hinzu, dass mit dem jüngsten Gesetz die Mufti-Ämter mit autonomem Status in gewöhnliche öffentliche Ämter umgewandelt wurden, die direkt dem Ministerium für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport unterstehen.
Die ABTTF stellte fest, dass die Personen und Vereine, die die türkische Volksgruppe in West-Thrakien vertreten, in der Politik und den griechischen Mainstream-Medien stigmatisiert werden und Hassreden ausgesetzt sind, und wies darauf hin, dass Hassreden in der Politik ein Teil der strukturellen und systematischen Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in Griechenland sind und die türkische Volksgruppe in den Territorien, in denen sie seit Jahrhunderten lebt, als „andere“, „Fremde“ oder „nicht zugehörig“ wahrgenommen wird.
Die ABTTF wies darauf hin, dass die Nichtanerkennung und Assimilierung nationaler Minderheiten in Griechenland offizielle Staatspolitik ist und forderte Griechenland auf, die Bildungs- und Religionsautonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien wiederherzustellen und einen Konsultationsmechanismus unter breiter Beteiligung der Vertreter der türkischen Volksgruppe einzurichten, um die bestehenden Probleme zu lösen.