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Batı Trakya

ABTTF reichte einen schriftlichen Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 der Europäischen Kommission ein

06.02.2025

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) reichte bei der Europäischen Kommission ihren schriftlichen Beitrag zum Bericht über Rechtsstaatlichkeit 2025 ein. Die ABTTF, die an der von der Europäischen Kommission für den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 eingeleiteten Online-Konsultation für zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Interessenvertreter in den EU-Mitgliedstaaten teilnahm, legte die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und die Menschenrechtsverletzungen dar, denen sie ausgesetzt ist, um einen Beitrag zum Länderbericht über Griechenland zu leisten.

In ihrem schriftlichen Beitrag betonte die ABTTF, dass Griechenland die Existenz der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und ihre türkische Identität leugnet, und fügte hinzu, dass es die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 17 Jahren beharrlich nicht vollstreckt hat und dadurch die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe weiterhin verletzt.

Die ABTTF stellte fest, dass das Zivilgericht erster Instanz von Rodopi am 28. Mai 2024 entschied, dass der im Jahr 2022 in Komotini unter dem Namen „Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien“ gegründeten Fanverein aufgelöst und seine amtliche Eintragung aufgehoben wird, und wies darauf hin, dass die Auflösung des genannten Vereins, der nicht in Widerspruch mit den Bestimmungen seiner Satzung gehandelt hat, ein neues Beispiel für die Usurpation der Rechte und Freiheiten der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien durch den Staat darstellt.

Die ABTTF erklärte, dass obwohl der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien unter dem Vertrag von Lausanne von 1923 Bildungsautonomie gewährt wurde, die Zahl der türkischen Grundschulen mit autonomem Status in der Region im Laufe der Jahre zurückgegangen ist, da jedes Jahr eine türkische Grundschule nach der anderen geschlossen wurde, und fügte hinzu, dass im Schuljahr 2024–2025 vier weitere türkische Grundschulen geschlossen wurden, und die Zahl der türkischen Grundschulen von 188 im Jahr 2011 auf heute 86 sank.

Die ABTTF unterstrich, dass es in der Region West-Thrakien trotz der Forderung der türkischen Volksgruppe keinen zweisprachigen türkischen Minderheitenkindergarten gibt, und fügte hinzu, dass obwohl das bestehende Gebäude der Sekundar- und Oberschule der türkischen Volksgruppe in Xanthi nicht ausreicht, die griechischen Behörden die Forderung der türkischen Volksgruppe nach einem neuen Schulgebäude ignorieren und gegenseitig die jegliche Verantwortung ablehnen.

Die ABTTF führte weiter auf, dass die Abgeordneten und führenden Vertreter*Innen der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in den griechischen Mainstream-Medien schweren Hassreden ausgesetzt sind, und erklärte, dass die türkischen Abgeordnete zum Sündenbock gemacht werden, nur weil sie an den Veranstaltungen türkischer Organisationen in West-Thrakien teilnehmen oder sich im Parlament für den Schutz der Rechte der türkischen Volksgruppe einsetzen. Zudem werden grundlose und diffamierende Nachrichten über die Menschenrechtsverteidiger*Innen der türkischen Volksgruppe veröffentlicht, so die ABTTF.

Die ABTTF erinnerte daran, dass der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien gemäß den internationalen Verträgen religiöse Autonomie gewährt wurde, und stellte fest, dass Griechenland die religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe verletzt, indem es seit 1991 die Muftis oder stellvertretenden Muftis in West-Thrakien ernennt und die von der türkischen Volksgruppe gewählten Muftis nicht anerkennt. Die ABTTF stellte fest, dass trotz aller Einwände der türkischen Volksgruppe ihre religiöse Autonomie durch das im August 2022 vom griechischen Parlament verabschiedete „Gesetz zur Modernisierung der Mufti-Ämter“ weiter geschwächt wurde, das die Umwandlung der autonomen Mufti-Ämter in gewöhnliche öffentliche Ämter vorsieht, indem sie vollständig an das Ministerium für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport angegliedert werden.

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