Die ABTTF brachte das Thema der Vereinigungsfreiheit und die Angriffe auf die türkische Volksgruppe in West-Thrakien zur Sprache und betonte, dass die Rechtsstaatlichkeit in Griechenland ernsthaft untergraben ist.
Die Föderation der West-Thrakien-Türken in Europa (ABTTF) reichte der 56. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN), die vom 18. Juni-12. Juli 2024 in Genf, der Schweiz stattfand, zwei schriftliche Erklärungen mit den Titeln „Verletzung der Vereinigungsfreiheit im Hinblick auf die Einschränkungen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland“ und „Systematische Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und Diskreditierung und gezielte Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern“ ein.
In Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und das Thema der Vereinigungsfreiheit wies die ABTTF darauf hin, dass die türkische Volksgruppe in West-Thrakien, deren Status durch den Vertrag von Lausanne von 1923 festgelegt wurde, seit vielen Jahren mit systematischer Diskriminierung zu kämpfen hat, und fügte hinzu, dass der Druck auf Menschenrechtsverteidiger und nationale Minderheiten zugenommen hat, nachdem die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land Griechenland in den letzten Jahren untergraben wurde.
Die ABTTF erklärte, dass die Vereinigungsfreiheit und die Vollstreckung der Urteile des EGMR zu den wichtigsten Indikatoren für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören, und fügte hinzu, dass Griechenland die drei EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 16 Jahren beharrlich nicht vollstreckt hat. Die ABTTF forderte Griechenland auf, die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien uneingeschränkt zu respektieren und die oben genannten Urteile des EGMR in Bezug auf die drei türkischen Vereine unverzüglich zu vollstrecken.
ABTTF erinnerte auch daran, dass das Gericht infolge einer Klage gegen den von den West-Thrakien Türken gegründeten und amtlich eingetragenen Fanverein „Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien“ mit der Begründung, dass die Verwendung des Wortes „West-Thrakien“ im Vereinsnamen gegen das Gesetz und die öffentliche Ordnung verstößt und eine Gefahr für die territoriale Integrität und nationale Souveränität des Landes darstellt, entschied, dass der Verein aufgelöst werden muss. ABTTF stellte fest, dass diese Entscheidung einen klaren Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit darstellt und ein weiterer Schritt ist, unsere Volksgruppe zu bestrafen.
In ihrer zweiten schriftlichen Erklärung mit dem Titel „Systematische Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und Diskreditierung und gezielte Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern“ betonte die ABTTF, dass Griechenland zu den Ländern mit der schlechtesten Bilanz in Bezug auf Minderheitenrechte in Europa gehört und weder das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert noch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen unterzeichnet hat.
ABTTF wies darauf hin, dass in Griechenland die Abgeordneten, Vereine und andere Vertreter der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien ständigem Druck und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sind, und durch die Medienberichte, die Provokation und Manipulation gegen die Angehörigen der türkischen Volksgruppe enthalten, zur Zielscheibe werden.
Die ABTTF stellte fest, dass Ermittlungen und Strafverfolgungen als Druck- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen die Vertreter der türkischen Volksgruppe eingesetzt werden, und fügte hinzu, dass gegen Ozan Ahmetoğlu, den Vorsitzenden des ältesten Vereins der türkischen Volksgruppe, der Türkischen Union von Xanthi, ermittelt und anschließend Anklage erhoben wurde.
ABTTF erklärte, dass gegen die gewählten Muftis in den Präfekturen Xanthi und Rodopi mehrfach Ermittlungen eingeleitet wurden, und fügte hinzu, dass die türkische Volksgruppe in West-Thrakien und die Menschenrechtsaktivisten, die die türkische Volksgruppe vertreten, weiterhin Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind.
Die ABTTF wies darauf hin, dass in einem im Oktober 2021 auf newsbreak.gr, einer Nachrichten-Webseite mit Sitz in Athen, veröffentlichten Nachrichtenartikel unbegründete und diffamierende Anschuldigungen gegenüber der ABTTF erhoben wurden, und fügte hinzu, dass der ABTTF-Präsident Halit Habip Oğlu in der griechischen Lokalpresse ständig zur Zielscheibe gemacht wird. Die ABTTF forderte, dass Stigmatisierung, Diffamierung und Diskreditierung in der Politik und den Medien unterbunden werden.
Die beiden von der ABTTF eingereichten schriftlichen Erklärungen sind unter folgendem Link erreichbar:
https://hrcmeetings.ohchr.org/HRCSessions/RegularSessions/56/Pages/NGO%20liaison%20information.aspx