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Batı Trakya

Arbeitsbesuch von ABTTF in Straßburg 

12.10.2022

Während des Arbeitsbesuchs brachte die ABTTF die Nichtvollstreckung durch Griechenland der EGMR-Urteile bezüglich der Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien sowie die aktuellen Entwicklungen bezüglich der türkischen Gemeinschaft zur Sprache.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) war vom 11.-12. Oktober 2022 zu einem Arbeitsbesuch in Straßburg. Während des Arbeitsbesuchs im Rahmen der ordentlichen Herbstsitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom 10.-14. Oktober 2022 brachte die ABTTF die aktuellen Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien zur Sprache, insbesondere die Verletzung der Vereinigungsfreiheit und dass, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit mehr als 14 Jahren nicht vollstreckt wurde.

Während des zweitägigen Arbeitsbesuchs traf sich Melek Kırmacı Arık, Direktorin für Internationale Angelegenheiten der ABTTF, mit Clare Ovey, Leiterin der Abteilung für Vollstreckung der EGMR-Urteile des Europarates, Zoë Bryanston-Cross vom Sekretariat des Ministerkomitees des Europarates, die für die Menschenrechtstreffen zuständig ist, Matthieu Birker, Berater der Menschenrechtskommissarin des Europarates, Kimmo Kiljunen, Leiter der nationalen Delegation Finnlands bei PACE, und Gerhard Ermischer, Präsident der Konferenz der INGOs des Europarates.

Bei den Gesprächen berichtete die ABTTF über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, in der sich die Türkische Union von Xanthi, der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und der Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros befinden. In diesem Zusammenhang führte die ABTTF aus, dass nachdem der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil vom 29. Juni 2021 den Berufungsantrag der Türkischen Union von Xanthi abgewiesen hatte, lehnte er am 31. August 2022 auch die Berufungsanträge der anderen beiden türkischen Vereine ab. Die ABTTF wies darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof mit der Ablehnung der Berufungsanträge des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros die Entscheidung des Ministerkomitees vom Juni 2022 ignorierte und alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe sind somit ausgeschöpft worden.

Ferner machte die ABTTF bei den Gesprächen darauf aufmerksam, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien in der Politik und den Medien als „Feind im eigenen Land“ wahrgenommen wird und dies zu einer Zunahme von Hassreden und durch Hass motivierten Angriffen gegen sie führt, und unterstrich, dass diese Situation ein potenzielles Risiko darstellt. ABTTF wies darauf hin, dass in letzter Zeit die VertreterInnen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in den schriftlichen und visuellen Medien zur Zielscheibe gemacht werden und Hassreden gegen diese Personen zugenommen haben, und fügte hinzu, dass die Morddrohung vor kurzem gegen den SYRIZA-Abgeordneten aus Xanthi, Hüseyin Zeybek, bei einer Live-Sendung in einem lokalen Fernsehsender die Besorgnisse der türkischen Gemeinschaft verstärkt hat.

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