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Batı Trakya

Das Problem der Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien wurde in einer Online-Podiumsdiskussion erörtert

26.02.2021

Bei der Online-Podiumsdiskussion wurde über die Frage der Nichtvollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch Griechenland in Bezug auf die Türkische Union von Xanthi, den Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und den Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros in der „Fallgruppe Bekir-Ousta und andere“ debattiert.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) organisierte am 25. Februar 2021 gemeinsam mit dem Akademikerverband der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD) und dem Greek Helsinki Monitor (GHM) eine Online-Podiumsdiskussion mit dem Titel „Das Problem der Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile in Griechenland: Fallgruppe Bekir-Ousta und andere“.

Das vom Präsidenten der Türkischen Union von Xanthi Ozan Ahmetoğlu moderierten Webinar begann mit den Eröffnungsreden des ABTTF-Präsidenten Halit Habip Oğlu und des WTMUGA-Präsidenten Dr. Hüseyin Baltacı.

In ihrem Einführungsvortrag sagte die Vorsitzende des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi Hülya Emin, dass sie hofft, dass diese Veranstaltung den Beginn einen offenen und konstruktiven Dialog über die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien markiert, die noch immer auf die Vollstreckung der EGMR-Urteile warten. Sie stellte fest, dass die genannten Vereine nicht die Werkzeuge einer Propaganda gegen Griechenland sind, und fügte hinzu, dass es sehr ungerecht ist, dass die Mitglieder dieser Vereine zur Zielscheibe gemacht und bei jeder Gelegenheit als Bedrohung für die griechische Gesellschaft dargestellt werden.

Bei der Podiumsdiskussion sagte der Rechtsanwalt Ahmet Kara, dass er seit 2011 die türkischen Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere vertritt, und fügte hinzu, dass der EGMR Griechenland wegen Verstoßes gegen Artikel 11 über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt hat, aber Griechenland beharrlich versucht, die betreffenden Urteile nicht zu vollstrecken. Kara brachte zum Ausdruck, dass das Ministerkomitee des Europarates diese Fälle genau überwacht und mit seinen Interimsresolutionen Griechenland aufgefordert hat, diese EGMR-Urteile zu vollstrecken. Kara sagte, dass nach der Anhörung am 16. Oktober 2020 das Urteil des Obersten Gerichtshofs mit Bezug auf die Türkische Union von Xanthi erwartet wird, fügte hinzu, dass der Oberste Gerichtshof den 18. März 2022 als Anhörungstermin für die beiden anderen Vereine bestimmt hat.

In seiner Präsentation sagte der GHM-Sprecher und das Vorstandsmitglied des European Implementation Network (EIN) Panayote Dimitras, dass der GHM an das Ministerkomitee des Europarates appelliert hat, darauf zu verweisen, dass die griechische Regierung die EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 13 Jahren und das EGMR-Urteil in Bezug auf das Haus der Mazedonischen Zivilisation seit 23 Jahren nicht vollgetreckt hat. Dimitras gab an, dass der GHM das Ministerkomitee wiederholt gebeten hat, Griechenland dazu aufzufordern, den EGMR-Urteilen in dieser Fallgruppe entsprechend die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren für die Eintragung von Vereinen zu ändern. Dimitras erklärte, dass bei einer Änderung des Verfahrens alle Vereine der türkischen und mazedonischen Minderheiten bis Ende 2021 eingetragen bzw. erneut eingetragen würden, und dies ein „greifbarer Fortschritt“ wäre, den das Ministerkomitee des Europarates begrüßen würde.

Bei der Podiumsdiskussion ergriff die Menschenrechtsexpertin, ehemalige Abgeordnete und ehemalige Generalsekretärin für Menschenrechte im griechischen Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte Maria Giannakaki als letzte das Wort, und sagte, dass gemäß Artikel 46 der EMRK die Vertragsstaaten die EGMR-Urteile einhalten müssen. Giannakaki brachte zum Ausdruck, dass sie eine der Personen war, die 2017 den ersten Entwurf von Änderungen zum Zivilprozessrecht verfasst haben, aber dann eine ganz andere Rechtsvereinbarung als der erste dem Parlament vorgelegte Entwurf getroffen wurde, was enttäuschend war. Giannakaki wies darauf hin, dass es bedauerlich ist, dass sich die griechischen Regierungen nicht auf eine Lösung der Probleme konzentrieren, sondern auf Zeitgewinnung, und fügte hinzu, dass es drei verschiedene Schwerpunkte bei der Vollstreckung der EGMR-Urteile gibt, und zwar das Rechtsverfahren, das Vollstreckungsverfahren und das Gerichtsverfahren. Giannakaki betonte, dass es in Griechenland keine Gesetze gibt, die gegen die EMRK verstoßen, aber die Urteile der nationalen Gerichte, sprich die Rechtsprechung, und fügte hinzu, dass es dabei vor allem darum geht, ob Personen, die rechtssprechende Gewalt besitzen, dazu bereit sind, die EGMR-Urteile umzusetzen.

Nach der Podiumsdiskussion endete die Veranstaltung mit einer Fragerunde und abschließenden Bemerkungen des Moderators Ozan Ahmetoğlu.

Die komplette Aufzeichnung der auf Zoom stattgefundenen Veranstaltung ist auf YouTube-Kanal und Facebook-Seite von ABTTF unter den folgenden Links verfügbar:

https://www.youtube.com/watch?v=ZsWelJ3hhgE&t=290s 
https://www.youtube.com/watch?v=4hjzdG0ihdM&t=2170s
https://www.facebook.com/ABTTF-Avrupa-Bat%C4%B1-Trakya-T%C3%BCrk-Federasyonu-939989616164959

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