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Batı Trakya

Parallelbericht von ABTTF zum Menschenrechtsbericht 2018 über Griechenland

29.03.2019

In ihrem Parallelbericht weist ABTTF auf die Ungerechtigkeiten und Probleme hin, denen die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien ausgesetzt ist.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht als Antwort auf die im vom Außenministerium der Vereinigten Staaten (US) veröffentlichten Menschenrechtsbericht 2018 über Griechenland enthaltenen Ausführungen im Hinblick auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien erstellt. In ihrem Parallelbericht, den sie bei den zuständigen US-Behörden eingereicht hat, schildert die ABTTF detailliert die Themen in Bezug auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien und weist auf die aktuellen Ereignisse hin, die im US-Menschenrechtsbericht nicht erwähnt wurden.

In ihrem Parallelbericht unterstreicht die ABTTF, dass der griechische Staat die ethnisch türkische Identität der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht anerkennt, und fügt hinzu, dass es in Griechenland keinen von nationalen Gerichten eingetragenen offiziellen Verein mit der Namensbezeichnung „Türkisch“ gibt. Die ABTTF stellt fest, dass Griechenland die gegen ihn gefällte Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins der Türkischen Frauen der Präfektur Rodopi und des Minderheitenjugendvereins der Präfektur Evros noch immer nicht umgesetzt hat, obwohl bereits mehr als zehn Jahre seit deren Verkündung vergangen sind. Die ABTTF weist auch darauf hin, dass das Ministerkomitee des Europarates die Umsetzung der besagten EGMR-Urteile unter dem Namen „Fälle der Bekir-Ousta-Gruppe“ genau überwacht, und schildert ausführlich das laufende Gerichtsverfahren vor griechischen nationalen Gerichten.

Was die Bildung angeht, weist die ABTTF darauf hin, dass die durch die Verträge unter Garantie gestellte Bildungsautonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien im Laufe der Jahre durch die Praktiken der griechischen Regierung und diversen Gesetze zerstört wurde, und fügte hinzu, dass die zweisprachigen Minderheitengrundschulen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurden, und obwohl es 2008 194 Minderheitengrundschulen gab, sank diese Zahl 2018 auf 128. Die ABTTF weist auch darauf hin, dass es keine zweisprachigen Minderheitenkindergärten gibt, in denen die der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien angehörenden Kinder im frühkindlichen Alter ihre Muttersprache Türkisch erlernen können, und die griechische Regierung die Forderungen der türkischen Gemeinschaft auf Eröffnung zweisprachiger Kindergärten in der Region West-Thrakien ignoriert, in denen sowohl in griechischer als auch in türkischer Sprache unterrichtet werden soll. Die ABTTF ruft Griechenland auf, die Bildungsautonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien wiederherzustellen, und fordert die Eröffnung zweisprachiger türkisch-griechischer Minderheitenkindergärten im bestehenden Minderheitenbildungssystem.

Die ABTTF erinnert daran, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Führungspersonen und VertreterInnen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, um sie zu entmutigen und einzuschüchtern, auch im Jahr 2018 andauerten, und gegen den von der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gewählten Mufti von Komotini İbrahim Şerif ein Strafverfahren wegen der angeblichen „widerrechtlichen Aneignung des Mufti-Amtes“ eingeleitet wurde.

Hinsichtlich der Religionsfreiheit gibt die ABTTF an, dass der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien durch den Athener Vertrag von 1913 sowie Lausanner Vertrag von 1923 das Recht gewährt wurde, ihre eigenen Religionsoberhäupter selbst zu wählen, und fügt hinzu, dass Griechenland die von der türkischen Gemeinschaft gewählten Muftis noch immer nicht anerkennt, und das im Januar 2018 vom griechischen Parlament verabschiedete Gesetz, das die von den Muftis angewendete Scharia-Rechtsprechung bei Familien- und Erbschaftsrechtsangelegenheiten auf eine freiwillige Basis stellt, ist ein weiterer Schritt, um die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien komplett abzuschaffen.

Der US-Menschenrechtsbericht 2018 über Griechenland ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.state.gov/documents/organization/289379.pdf

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