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Batı Trakya

Ein Parallelbericht von ABTTF zum U.S. Jahresbericht 2014 über die Religionsfreiheit in Griechenland

24.11.2015
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht zum Jahresbericht 2014 über die Religionsfreiheit in Griechenland, der im Oktober 2015 durch das Außenministerium der Vereinigten Staaten (U.S.) veröffentlicht wurde, vorbereitet und diesen den zuständigen U.S.-Behörden eingereicht. ABTTF hat in ihrem Parallelbericht die durch Griechenland entweder oberflächlich oder lückenhaft dargestellten Punkte über die Probleme im Religionsbereich, denen die türkische Minderheit von West-Thrakien ausgesetzt sind, detailliert ergänzt, und diesbezügliche Ansichten sowie Forderungen der Minderheit zur Sprache gebracht.

Die Bevölkerungsanzahl der türkischen Minderheit von West-Thrakien beträgt 150.000

Gegen die im U.S.-Bericht dargelegte Formulierung, dass der Status der offiziell anerkannten „muslimischen Minderheit“ in Thrakien mit einer Bevölkerungsanzahl von 120.000 gemäß dem Lausanner Friedensvertrag von 1923 definiert wurde, hat ABTTF mit Nachdruck unterstrichen, dass die ethnische Identität der muslimischen Minderheit in West-Thrakien nichts anderes als „türkisch“ ist, was eigentlich in den „Etabli Documents“ ganz eindeutig vermerkt wurde, die sich auf die außerhalb des im Rahmen des 1923 zwischen der Türkei und Griechenland unterzeichneten Abkommens zum Bevölkerungsaustausch verbliebenen Menschen türkischer und griechischer Herkunft beziehen, und die wahre Bevölkerungsanzahl der türkischen Minderheit von West-Thrakien 150.000 entspricht.

Die Regierungspraktiken zur Aufhebung der religiösen Autonomie der türkischen Minderheit von West-Thrakien breiten sich zunehmend aus

ABTTF hat unterstricht, dass die türkische Minderheit von West-Thrakien anhand des Lausanner Friedensvertrags von 1923 eine autonome Struktur im religiösen Bereich erhalten hat. Jedoch wurde das sog. „240 Imam-Gesetz“ mit der Nummer 4115/2013, das die Ernennung von 240 Religionsgelehrten in den staatlichen Schulen und der türkischen Minderheit angehörenden Moscheen in West-Thrakien vorsieht, den Islam zu lehren, ohne gegenseitige Meinungsaustausch und Ignorierung der Ansprüche der türkischen Minderheit sowie mit einer einseitigen Einstellung in Kraft getreten wurde. Die ABTTF hat weiterhin vermerkt, dass im Rahmen des erwähnten Gesetzes, das trotz der erheblichen Reaktion der türkischen Minderheit neben den Schulen auch in den Moscheen umgesetzt wurde, für die Moschee im Dorf Büyük Derbent (Mega Derio) einen Religionsgelehrten ernannt wurde. Jedoch hat die Gemeinde diesem Religionsgelehrten, der am 14. März 2014 unter Begleitung von uniformierten Polizeibeamten ins Dorf kam, das Freitagsgebet zu verrichten, nicht gestattet, dies zu verwirklichen.

ABTTF erklärte weiter, dass das Recht der türkischen Minderheit von West-Thrakien auf die Wahl eigener Muftis als ihre Religionsanführer ihr seitens der griechischen Regierung entzogen wurde, was anhand der internationalen Abkommen ihnen eigentlich zusteht. Nach Ansicht der ABTTF betonte, dass die religiöse Freiheit der Minderheit mit der schon seit Jahrzehnten andauernden Ernennung der Muftis durch die griechische Regierung verletzt wird, da die Minderheit laut den internationalen Abkommen über das Recht verfügt, seine Muftis selbst zu wählen.

In ihrem Parallelbericht hat ABTTF auch die Probleme in Bezug auf die Stiftungen zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass das 2008 in Kraft getretene Gesetz über die Stiftungen die bestehenden Probleme nicht lösen konnte. Weil die Stiftungen der auf Rhodos, Kos und Dodekanes lebenden Türken durch dieses Gesetzes nicht erfasst werden, werden sie als irgendein Handelsunternehmen und aufgrund dessen steuerpflichtig angesehen und gehandelt werden.

Die Probleme der auf Rhodos, Kos und Dodekanes lebenden Türken werden ignoriert

ABTTF hat unterstricht, dass die auf Rhodos, Kos und den Dodekanes Inseln lebenden Türken nicht aufgrund der Rechtfertigung auf ihre Minderheitenrechte verzichten müssen, weil diese Inseln zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lausanner Friedensvertrag von 1923 nicht Griechenland angehörten. Desweiteren wies ABTTF darauf hin, dass der U.S.-Bericht die Probleme der auf Rhodos, Kos und Dodekanes lebenden Türken im Religionsbereich keineswegs erwähnt hat.
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