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Batı Trakya

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung der Föderation besteht aus Delegierten der Mitgliedervereine, die in der eigenen Mitgliederversammlung ihres Vereins gewählt werden, den Mitgliedern des Föderationspräsidiums, der Kontroll- und Disziplinarkommission sowie den natürlichen Personen. Wenn ihre Zahl 7 und mehr ist, werden sie der gleichen Prozedur unterzogen, als wären sie ein Verein. 

Die Delegierten werden nach dem folgenden Verteilungsschlüssel gesandt: 

a. die bis zu 24 (vierundzwanzig) Mitglieder haben, entsenden 4 (vier) Delegierte. 
b. deren Mitgliederzahl zwischen 24 (vierundzwanzig) und 54 (vierundfünfzig) ist, entsenden 7 (sieben) Delegierte. 
c. die mehr als 54 (vierundfünfzig) Mitglieder haben, können außer den 7 (sieben) Delegierten für jede weitere 10 (zehn) Mitglieder je einen Delegierten mehr entsenden 


Die Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre statt und die Aufgaben sind insbesondere:

a. Wahl der Versammlungsleitung

b. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums

c. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Kontrollkommission

d. Entlastung des Präsidiums

e. Wahl des Präsidenten

f. Wahl der Vizepräsidenten

g. Wahl der Kontrollkommission

h. Wahl der Disziplinarkommission