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Batı Trakya

Vertreterrat

Der Vertreterrat ist das höchste Beschlußorgan zwischen der Mitgliederversammlung.

Der Vertreterrat besteht aus je zwei Vorstandsmitgliedern des Mitgliedsvereins und den Mitgliedern der Vorstandes.

Er tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr. und die Aufgaben sind insbesondere:
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes,
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Kontrollkommissions,
  • Einsetzung eines oder mehrerer Beiräte,
  • Beschlußfassung über die Richtlinien zur Einsetzung von Beiräten,
  • die Beschlußfassung über die Geschäftsordnungen und Richtlinien sowie deren Änderungen.