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Batı Trakya

Die Entscheidung des Ministerkomitees über die Fortsetzung der Überprüfung der Verfahren innerhalb der Bekir-Usta Gruppe

08.12.2017
Das Ministerkomitee des Europarates hat die griechischen Behörden dazu aufgefordert, Informationen über die Auswirkung auf die interne Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung des Gesetzes, welches am 10. Oktober 2017 in Griechenland in Kraft getreten ist, zu erteilen.

Der Europäische Rat hat seine letzte Sitzung im Rahmen der Aufgabe zur Überprüfung der Umsetzung der Resolutionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR) seitens des Rats der EU vom 5. bis zum 7. Dezember 2017 realisiert. Der Rat der EU, der die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs unter der Bekir-Usta Gruppe wie die Türkische Union in Xanthe, der Kulturverein der türkischen Frauen in Rhodopie und der Jugendverein der Minderheit in Evros, überprüft hat, beschlossen, ihre diesbezügliche Überprüfung fortzusetzen, wenn der Prozess des Rechtsverfahrens im Rahmen des im Oktober 2017 verabschiedeten Gesetzes neu aufgerollt wird.

Der Ministerrat hat in seinem Beschluss, den er in seiner 1302. Sitzung getroffen hat, seine Zufriedenheit bezüglich der Verabschiedung des Gesetzes mit der Nummer und dem Datum 4491/2017 zum Ausdruck gebracht, welches in seiner ersten Form als das Gesetz der “Türkischen Union in Xanthi” bezeichnet wurde und in den griechischen Medien eine Empörung hervorgerufen hat. Außerdem erinnerte der Rat der EU daran, dass all diese 3 Vereine durchaus beantragen können, rechtliche Schritte wieder neu aufrollen zu lassen. In diesem Zusammenhang hat er die griechische Regierung dazu aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Weiterleitung des Beschlusses des Rats der EU an alle zuständigen Gerichte zu ergreifen. Im Falle des Falles, dass dieser Prozess des Rechtsverfahrens in diesen drei Sachen wieder neu aufgerollt wird, dann sollen die Behörden Griechenlands den Rat der EU über die Entscheidung der örtlichen Gerichte informieren.

Der Rat der EU brachte auch seine Sorge zum Ausdruck darüber, dass ein Verein in Griechenland aufgrund einer ähnlichen, jedoch im Vergleich zu den drei Verfahren etwas unterschiedlichen Rechtfertigung nicht ins Vereinsregister eingetragen werden konnte. Gesetz der Fall, wenn nach Verabschiedung des neuen Gesetzes die mutmaßlichen Veränderungen innerhalb der Rechtsprechung der örtlichen Gerichte in Bezug auf die Eintragung der Vereine in West-Thrakien zustande kommen, dann sollen die Behörden Griechenlands den Rat der EU für solche künftigen Fälle laufend in Kenntnis halten.

Die Gesetzesänderung, welche die Umsetzung der zu Ungunsten Griechenlands getroffenen Beschlüsse des EGMR über die Vereine der in Griechenland lebenden nationalen Minderheiten seitens der nationalen Gerichte in Griechenland ermöglichte, wurde am 10. Oktober 2017 in der Generalversammlung des Parlaments abgestimmt. Diese Gesetzesänderung wurde im September 2017 aufgrund der Reaktion der Partei ANEL, des kleinen Partners der Regierung und der anderen Parteien im Parlament zurückgezogen. Dabei wurde das neue Gesetz mit gewissen Einschränkungen, zum Beispiel neben den Bedingungen wie “Nicht Drohung der staatlichen Sicherheit” und “keine Verletzung der internationalen Verträge” auch noch “Nationale Sicherheit”, “Sicherheit der öffentlichen Meinung” und “Die Freiheit dritter Personen” ausgerüstet. Um ihre Reaktion gegen das neue Gesetz, welches die Umsetzung der Beschlüsse des EGMR in Bezug auf die türkische und makedonische Minderheit erschwert, zum Ausdruck zu bringen, haben die türkischen Abgeordnete diese im griechischen Parlament mit “Nein” abgestimmt.

Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habip Oğlu hat in dieser Beziehung folgendes mitgeteilt: “Da der Rat der EU nach Verabschiedung des Gesetzes im griechischen Parlament am 10. Oktober 2017 seine Erklärung abgegeben hat, dass er mit der Überprüfung fortsetzen würde, wenn die Türkische Union in Xanthi, der Kulturverein der türkischen Frauen in Rhodopi und der Jugendverein der Minderheit in Evros dafür Sorge tragen würden, einen neuen Rechtsprozess aufrollen zu lassen, Im Hinblick auf die türkische Gesellschaft ist dies eine positive Entscheidung. Wir sind der Auffassung, dass nach Einführung der erwähnten Einschränkungen bei diesem Gesetz der Weg zur Umsetzung der Beschlüsse des EGMR nicht frei werden. Ganz im Gegenteil wird die Anschuldigung gegen die griechische Regierung seitens des EGMR quasi legitimiert, dass die griechischen Gerichte in erster Linie in diesen drei Verfahren aufgrund der Sicherheit und Ordnung der öffentlichen Meinung die Türkische Union in Xanthi geschlossen und nicht genehmigt haben, unsere Vereine, die neu gegründet werden wollen, nicht ins Vereinsregister einzutragen, Als ABTTF haben wir diese Thematik in unserem an den Rat der EU gerichteten Schreiben sehr eindeutig zum Ausdruck gebracht. Ebenfalls haben wir dem Ministerrat mitgeteilt, dass der Beschluss der Lehrervereinigung, die die Private Akademie in Thessaloniki (SÖPA) absolviert haben, über die Änderung der Vereinsbezeichnung seitens des örtlichen Gerichts abgelehnt wurde. In diesem Punkt ist es wichtig, wie die Gerichte ihre weiteren Entscheidungen treffen werden. Als die ABTTF werden wir diese Angelegenheit weiterverfolgen und an den Ministerrat weiterleiten.

Durch folgenden Link können Sie den betreffenden Beschluss des Ministerrats des Europäischen Rats erreichen: https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=090000168076d2f1
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