ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

ABTTF nahm an der OSZE-Konferenz zum Thema Religions- oder Glaubensfreiheit teil

23.06.2017
Während der Konferenz brachten die Vertreter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien die Intervention auf die Religionsautonomie kritisiert und die jüngsten Strafverfolgungen gegen die Religionsoberhäupter auf die Tagesordnung.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat an dem zusätzlichen Implemetierungstreffen zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teilgenommen, die vom 22.-23. Juni 2017 in Wien zum Thema „Religions- oder Glaubensfreiheit: Aspekte, Chancen, und Spezielle Herausforderungen der Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung und Intoleranz gegen Christen, Muslime und Angehörige anderer Religionen“ stattgefunden hat. Bei dem Treffen, bei dem die neuen Herausforderungen bezüglich auf die Religions- oder Glaubensfreiheit im OSZE-Gebiet diskutiert wurden, wurde die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien durch Melek Kırmacı Arık, Direktorin für internationale Angelegenheiten der ABTTF, Funda Reşit-Taştekin, Mitglied der internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF und Assist. Prof. Dr. Ali Hüseyinoğlu, Mitglied der Vereinigung von Universitätsabsolventen in West-Thrakien (BTAYTD) und Lehrkraft an der Thrakien Universität zugleich vertreten.

An der ersten Sitzung des Treffens, dessen Eröffnungsrede durch den Direktor des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) erfolgte, ergriff Melek Kırmacı Arık, Direktorin für internationale Beziehungen der ABTTF, das Wort, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien in Griechenland anhand der internationalen Verträge das Recht darauf hat, ihre eigenen Religionsoberhäupter zu bestimmen. Dieses Recht der West-Thrakien Türken wurde jedoch auf dem gesetzlichen Weg im Jahre 1991 aus der Hand genommen und dem Staat übergeben. Sie forderte die griechische Regierung dazu auf, ein Ende ihrer Interventionen bezüglich der religiösen Autonomie der türkischen gemeinschaft zu setzen. Im Zuge dieser Sitzung sprach Assist. Prof. Dr. Ali Hüseyinoğlu, Mitglied der BTAYTD, über die allgemeinen Probleme, denen die türkische muslimische gemeinschaft in West-Thrakien im Bereich der Religion ausgesetzt sind, und brachte das Problem in Bezug auf die jüngsten Schließungen der Masjide (kleinen Moscheen) innerhalb der Vereine. Gegen Ende des ersten Tages des Treffens antwortete Griechenland und sagte, dass die Muftis gemäß den islamischen Traditionen und nach einem transparenten Verfahren bestimmt und erst dann ernannt werden. Der Anspruch der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien auf die Bestimmung ihrer eigenen Religionsoberhäupter durch eine allgemeine Wahl nicht anderes, als einen privilegierten Status hierzulande zu schaffen bedeuten, so Griechenland.

Kritisch äußerte sich die Direktorin für internationale Beziehungen der ABTTF Melek Kırmacı Arık im Laufe der zweiten Sitzung zum Thema “Herausforderungen bei der Umsetzung der OSZE-Verpflichtungen” in Bezug auf das Gesetz über 240 Imame und die Haltung gegen das Erlernen des Islams in den staatlichen Schulen Griechenlands. Somit wird der Staat der türkischen Gemeinschaft gegenüber verhindern, ihre eigenen Religionsoberhäupter selbst zu bestimmen und mit diesem Gesetz im praktischen Sinne zu bezwecken, seine Kontrolle über der türkischen Gemeinschaft anhand der ernannten Muftis zu verstärken, so Kırmacı Arık. Während dieser Sitzung machte Griechenland von seinem Recht auf Antwort Gebrauch und sagte, dass auch der orthodox-christliche Religionsunterricht in den Schulen nicht seitens der Geistlichen/Priester, sondern durch Theologen gelehrt wird, die durch den Staat bestimmt werden. Dementsprechend wird der Wahlunterricht Islam gleichermaßen durch Theologen unterrichtet, die ebenfalls durch den Staat ernannt werden, so Griechenland.

Funda Reşit-Taştekin, Mitglied der internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF, die in der letzten Sitzung das Wort ergriff, erwähnte die Strafverfolgungen, die in letzter Zeit gegen die Religionsoberhäupter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gerichtet sind. Sie unterstrich, dass der gewählte Mufti von Komotini İbrahim Şerif seit Beginn des Jahres 2017 bis heute aus unterschiedlichen Gründen mehrmals verhört wurde. Ebenfalls wurde der gewählte Mufti von Xanthi Ahmet Mete vor Gericht gebracht, weil er das Totengebet eines jungen Türken verrichten ließ, der während seines Militärdienstes im Jahr 2016 verstarb. Damit soll er sich angeblich das Amt des Muftis gesetzwidrig angeeignet haben. Griechenland beantwortete, dass kein einziger Bürger Griechenlands ohne Grund vor Gericht gestellt wird, und wenn es bei den Strafverfolgungen gegen Mete und Şerif keine Delikte vorliegen, so dürfte es auch als Folgeerscheinung keine Strafe in Frage.
FOTOGALERIE