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Batı Trakya

ABTTF hat einen Parallelbericht gegen den Jahresbericht 2015 der USA über Menschenrechte in Griechenland erfasst

19.05.2016
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat gegen den Jahresbericht 2015 der Vereinigten Staaten (USA) über die Menschenrechte in Griechenland einen Gegenbericht erstellt und an die zuständigen Stellen der USA weitergeleitet. Die ABTTF hat in seinem Parallelbericht gewisse Klarheiten über die Punkte verschafft, die sich im Bericht der USA über Griechenland auf die türkische Minderheit in West-Thrakien beziehen, und die jüngsten diesbezüglichen Entwicklungen zum Ausdruck gebracht.

Ein einseitiger Verzicht Griechenlands auf die Anwendung des Scharia-Gesetzes bedeutet gleichzeitig die Verletzung des Athener Vertrags

Die ABTTF hat in seinem Bericht mit Nachdruck daran erinnert, dass der türkischen Minderheit in West-Thrakien das Recht auf Wahl ihrer eigenen Religionsführer entzogen wurde, wobei die Regierung mit einer einseitigen Entscheidung die Handlungsweise getroffen hat, die Muftis selbst zu ernennen, und zwar mit der Rechtfertigung, weil diese über religiöse Befugnisse verfügen würden. Gegen den Bericht der USA, in dem die Rede von der Empfehlung des Nationalen Menschenrechtsrates ist, dass die Befugnisse der seitens der Regierung ernannten Muftis nur mit ihren dienstlichen Leistungen eingeschränkt werden soll, hat die ABTTF besonders unterstrichen, dass die religiösen Befugnisse der ernannten Muftis aus dem im Jahre 1913 unterzeichneten Athener Vertrag stammen. Ein einseitiger Verzicht dieser Befugnisse seitens der griechischen Regierung sollte in diesem Sinne die Verletzung des Athener Vertrags bedeuten.

Dem Inhaber des Senders KRAL FM wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15.000.- Euro und eine 17 monatige Freiheitsstrafe verhängt

Die ABTTF hat in ihrem Parallelbericht vermerkt, dass die griechische Radio- und Fernsehanstalt ESR den Rundfunksender KRAL FM, welcher in Stavropuli eine Zwischensendestation für die Ausstrahlung in die Bergregion von Xanthi eingerichtet hatte, im Jahre 2015 mit einem Beschluss als illegal eingestuft hatte. Dementsprechend hat man den Inhaber dieser Rundfunkanstalt Herrn Hüseyin Karadayı aufgrund der Behauptung zur Fortsetzung der illegalen Sendungen im Mai 2016 zweimal festgenommen und ihm eine Geldstrafe in Höhe von 15.000.- Euro sowie eine 17 monatige Freiheitsstrafe verhängt.

Die Resolutionen des EGMR über die Vereinigungsfreiheit setzt Griechenland nicht um.

Im Rahmen der Vereinigungsfreiheit hat die ABTTF mit Nachdruck unterstrichen, dass Griechenland die Resolutionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Fälle wie z.B. Die Türkische Union von Xanthi, der Kulturverein der türkischen Frauen in Rodopi und der Jugendverein der Minderheit in Maritza, die EGMR unter Deckmantel „Bekir-Usta Gruppe“ überprüft, beharrlich nicht umsetzen will. Mit seiner Erklärung im Januar 2015 soll EGMR beschlossen haben, diese drei Verfahren erneut zu verhandeln. Mit seiner im Dezember 2015 veröffentlichen Entscheidung hat das Gericht letztendlich erklärt, dass die Anträge der Türkischen Union von Xanthi und des Kulturvereins der türkischen: Frauen von Rodopi aus verfahrenstechnischen Gründen nicht angenommen wurden. Die ABTTF teilte mit, dass der Jugendverein der Minderheit von Maritza im Anschluss an die Entscheidung des EGMR einen neuen Antrag gestellt hatte. Man befindet sich nun in Erwartung der entsprechenden Entscheidung des Gerichts.

Die ABTTF hat auf die Probleme hingewiesen, denen man auf verschiedener Ebene der Bildung ausgesetzt wird

Die ABTTF hat gegen den Bericht der USA über Griechenland, in dem die Feststellung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) erwähnt wurde, dass in Griechenland nur zwei Schulen über die beidsprachige Bildung in der Sekundärstufe verfügen. Dagegen hat die ABTTF jedoch die wichtigsten Probleme im Bereich der Bildung von Minderheiten zum Ausdruck gebracht. In diesem Zusammenhang wies die ABTTF auf die Änderungen laut dem Gesetz mit der Nummer 4310 von 2014 hin. Demnach sollen in das Lehrer-College innerhalb des Programms für Minderheitenbildung nur die Absolventen aufgenommen werden, die bereits einen pädagogischen Fachbereich in Griechenland abgeschlossen haben.

Die Hassdelikte, die gegen die türkische Minderheit in West-Thrakien gerichtet sind, befinden sich im Bericht der USA nicht

Die ABTTF hat kritisiert, dass sich die Hassdelikte gegen die türkische Minderheit in West-Thrakien nicht im Bericht der USA befinden. Die ABTTF hat über die gegen die türkische Minderheit in West-Thrakien gerichteten Anschläge im Laufe des Jahres 2015 und in der Zeitperiode zwischen Januar-.April 2016 berichtet. Besonders und sehr ausführlich vermerkte die ABTTF die Anschläge der sog. Gruppe „Wärter Thrakiens“ gegen die Zentralstelle der DEB Partei und gegen einen Imam, der beim tugendhaften Mufti von Xanthi namens Ahmet Mete arbeitet,

Über den Inhalt des Jahresberichts 2015 der USA über Griechenland können Sie durch die folgende Linkanschrift verfügen: http://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/
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