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Batı Trakya

Nationaler Staatenbericht Griechenlands und Kurzbericht mit schriftlichen Beiträgen der NGOs im Rahmen des UPR des UN-Menschenrechtsrats veröffentlicht

25.04.2016
Der Bericht, der die aus den Zivilgesellschaftsorganisationen, nationalen Menschenrechtsorganisationen und internationalen Organisationen erhaltenen Informationen zusammenfasst, verweist auch auf den durch die ABTTF eingereichten schriftlichen Beitrag.

Im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN), ein Verfahren, das die Lage der Menschenrechte eines jeden Mitgliedsstaates der UN überprüft, wurden der nationale Staatenbericht Griechenlands und der Kurzbericht, der unter anderem die seitens der Zivilgesellschaftsorganisationen (NGOs) eingereichten schriftlichen Beiträge zusammenfasst, veröffentlicht. Während der 25. Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe vom 02-13 Mai 2016 in der schweizerischen Stadt Genf wird auch Griechenland im Rahmen des zweiten Überprüfungszyklus von 2012-2016 auf der Tagesordnung stehen.

Im nationalen Staatenbericht Griechenlands werden im Rahmen des UPR-Verfahrens die Entwicklungen ab 2011, dem Beginn des ersten Überprüfungszyklus, bis heute über den Schutz der Menschenrechte hierzulande und über deren Fortschritte dargelegt. Im Bericht, in dem die Ankündigung des ersten Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte für den Zeitraum 2014-2016 unter der Koordinierung des griechischen Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte vermerkt wird, ist auch die Rede von den Vorbereitungen eines Nationalen Aktionsplans für Kinderrechte. Desweiteren werden im Bericht über die Errungenschaften, Herausforderungen und Einschränkungen während der Umsetzung der von Griechenland beim ersten UPR-Zyklus akzeptierten Empfehlungen sowie über die nationalen Prioritäten, Ansätze und Verpflichtungen zur Verbesserung gegenwärtiger Lage der Menschenrechte im Lande, die Griechenland zur Zeit ins Leben gerufen hat oder vorhat, zu verwirklichen, erwähnt. Unter dem Titel „Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“ wird auf die „türkische Minderheit von West-Thrakien“ als „muslimische Minderheit“ verwiesen und behauptet, dass Griechenland in der Folgezeit nach dem ersten Zyklus des UPR entsprechende Schritte unternommen hat, die Rechte der Minderheit zu schützen und zu fördern.

ABTTFs schriftlicher Beitrag in Bezug auf Griechenland im Kurzbericht des UPR

Der schriftliche Beitrag über die Rechte und Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien, der die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) am 21. September 2015 im Rahmen des zweiten Zyklus des UPR eingereicht hat, wurde im zusammengefassten Bericht des UPR aufgenommen. Die ABTTF hatte in seinem Beitrag über die Lage der Umsetzung der seitens Griechenlands beim ersten Zyklus des UPR in Bezug auf die türkische Minderheit akzeptierten Empfehlungen und die aktuellen Entwicklungen über die Probleme der türkischen Minderheit berichtet. Im Hinblick auf die seitens Griechenlands angenommenen Empfehlungen hatte die ABTTF die Mufti-Frage, Nichtanerkennung der ethnischen Identität der türkischen Minderheit und die Verletzung der Vereinigungsfreiheit ausführlich zum Ausdruck gebracht, wobei sie auch auf die Probleme im Bildungsbereich verwies. In diesem Zusammenhang hatte die ABTTF Griechenland dazu aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung der zerstörten Autonomie der türkischen Minderheit im Bildungs- und Religionsbereich so schnell wie möglich zu ergreifen und einen Mechanismus zum gegenseitigen Dialog zwischen den griechischen Behörden und der Minderheit zu bewerkstelligen.

Um den kompletten Inhalt des nationalen Staatenbericht Griechenlands und des Kurzberichts des UPR, der auch die schriftlichen Beiträge der Zivilgesellschaftsorganisationen zusammenfasst, bitte klicken Sie auf die nachstehenden Links:
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G16/032/55/PDF/G1603255.pdf?OpenElement
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G16/032/46/PDF/G1603246.pdf?OpenElement
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