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Batı Trakya

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rollt die Fälle der Bekir-Ousta-Gruppe neu auf

08.01.2015
ABTTF-Vorsitzender Halit Habip Oğlu: Als ABTTF werden wir diesen Prozess verfolgen und die Entwicklungen während unserer Tätigkeiten auf internationaler Ebene weiterhin zum Ausdruck bringen

Laut seiner Erklärung vom 5. Januar 2015 wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die folgenden Fälle bezüglich der Vereinigungsfreiheit der Türkischen Minderheit West-Thrakiens neu aufrollen: Bekir-Ousta und andere (35151/05), Emin und andere (34144/05) und Türkische Union von Xanthi und andere (26698/95). Dementsprechend wird die griechische Regierung aufgrund der drei Resolutionen von 2007 und 2008, die sie nicht umgesetzt hatte, nochmals vor EGMR gebracht: die Schließung der Türkischen Union von Xanthi und die nicht genehmigte Gründung des Kulturvereins der Türkischen Frauen von Rodopi aufgrund der Vereinsbezeichnung mit dem Begriff „Türkisch“ und die Nichteintragung des Jugendvereins der Minderheit von Evros, da der Begriff in seiner Vereinsbezeichnung „Minderheit“ verwirrend sei.

Am 21. Dezember 2014 forderte das Ministerkomitee des Europarates mit seiner an die griechischen Behörden weitergeleiteten Zustellung auf, die entsprechende Information über die o.g. Fälle zur Verfügung zu stellen, welche unter den Namen „Bekir-Ousta und andere“ überprüft wurden. Das Ministerkomitee verfolgte die Fälle „Bekir-Ousta und andere (2007), Emin und andere (2008) und Türkische Union von Xanthi und andere (2008) seit 2008 und warnte die griechische Regierung mehrmals, weil sie die Resolutionen des EGMR nicht umgesetzt hatte. Nach den EGMR-Resolutionen vermerkte das Ministerkomitee, dass die Fälle in Bezug auf die Nichteintragung des Jugendvereins der Minderheit von Evros (Bekir-Ousta und andere), und des Kulturvereins der Türkischen Frauen von Rodopi (Emin und andere) sowie die Schließung der Türkischen Union von Xanthi vor den zuständigen Gerichten nicht erneut überprüft worden sind und teilte den griechischen Behörden mit, die sich ja angeblich auf der Suche nach der jeweiligen Lösung für die o. g. Fälle befinden sollten, dass das Komitee die konkrete Informationen, mit welcher Lösung zur Umsetzung der bereits getroffenen EGMR-Resolutionen die Behörden Griechenlands bis jetzt beschäftigt haben, und die Terminplanung noch nicht erhalten hat. Das Ministerkomitee des Europarates hat am 5. Juni 2014 eine sog. Interim Resolution, ein anderweitiger Beschluss als diejenige, die sie in der Vergangenheit bei den Sitzungen getroffen hatte, beschlossen und eine harte Botschaft an die griechische Regierung gesendet. Damit hat das Ministerkomitee von den Behörden Griechenlands eine entsprechende Terminplanung zur Umsetzung der EGMR-Resolutionen gefordert.

Mit seiner Erklärung vom 5. Januar 2015 stellte der EGMR die Frage, ob der nach den EGMR-Resolutionen von den Anklägern neu eingeschlagene innerstaatliche Weg und die Beschlüsse des Nationalgerichtes trotz der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs als „neue Probleme“ angenommen werden können. Das EGMR verlangte von beiden Seiten, die sog. Interim Resolution des Ministerkomitees vor Augen zu halten.

Vorsitzender der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), Halit Habip Oğlu teilte diesbezüglich folgendes mit: „Die Entwicklung, dass das EGMR die drei unter dem Namen Bekir-Ousta-Gruppe erneut aufrollen wird, ist etwas, was wir ja erwartet haben. In Griechenland, wo unser Recht zur Vereinigungsfreiheit trotz der EGMR-Resolution uns entzogen worden ist, wurde der Beschluss zur Schließung der Türkischen Union von Xanthi nicht annulliert und die juristische Persönlichkeit unseres Vereines nicht zurückgegeben. Übrigens wurden der Kulturverein der Türkischen Frauen von Rodopi und der Jugendverein der Minderheit von Evros nicht ins Register eingetragen. Das Ministerkomitee des Europarates, das den Prozess seit 2008 verfolgt, kritisierte die griechische Regierung sehr scharf, da sie die EGMR-Resolutionen beharrend nicht umgesetzt hat. Nun wird das Gericht diese alle 3 Fälle nochmals neu aufrollen. Als ABTTF werden wir den Prozess weiter verfolgen und die Entwicklungen bei unserer Tätigkeiten auf internationaler Ebene weiterhin zur Sprache bringen.“

Über den entsprechenden Beschluss des EGMRs können Sie durch den folgenden Link verfügen: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#{"fulltext":["xanthi turkish union"],"itemid":["001-150344"]}