ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

FUEV gegen das Imam-Gesetz 240

05.02.2013
Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV), hat eine Presse-Mitteilung veröffentlicht, in dem sie den Zusatz des Gesetzes, wonach in West-Thrakien religiöse Beamte von der Regierung ernannt und in Moscheen und an öffentlichen Schulen eingesetzt werden, als ein Widerspruch zur Freiheit der Religion und des Gewissens bezeichnet. FUEV drückte ihr Bedauern darüber aus, dass das bei der türkischen Minderheit in West-Thrakien als "Imam-Gesetz 240” bekannte Gesetz am 16. Januar 2013 trotz Einwände der türkischen Abgeordneten im Parlament und den Mitgliedern der Minderheit mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die staatliche Kontrolle über die Religion zu erhöhen

FUEV erklärte, dass sie die Situation in Griechenland beobachten würden, und dass der durch die griechische Regierung verabschiedete Zusatz zu diesem Gesetz zu mehr staatliche Kontrolle der Religion führen würde. Weiter erklärte FUEV, dass durch die Regulierung, nach dem Regierungsbeamten in der Region in öffentlichen Schulen den Koran lehren sollen, eine Ausweitung der staatlichen Kontrolle über die Religion begünstigt wird. Auch die FUEV-Mitglieder Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) und die Union der Akademiker der Minderheit in West-Thrakien (BTAYTD) sind gegen diesen Zusatz, welcher ohne vorherige Einholung der Minderheitenmeinung vorbereitet wurde. FUEV beklagte, dass während der Abstimmung im Parlament die Einwände der türkischen Abgeordneten nicht berücksichtigt wurden, und dass der Minderheit in dieser Angelegenheit, wo sie unmittelbar betroffen ist, kein Mitspracherecht eingeräumt wurde.

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz verabschiedet, das die Ernennung von 240 Imamen für die Moscheen der Region vorsieht, die den ernannten Muftis, die die türkische Minderheit in West-Thrakien nicht akzeptiert, mit der Begründung, dass der Staat kein Recht hat, sich in religiöse Angelegenheiten der Minderheit einzumischen, unterstellt sind, aber aufgrund der Reaktion der türkischen Minderheit in West-Thrakien, die eine autonome Struktur im Bereich der Religion durch den Vertrag von Lausanne besitzt, konnte das Gesetz bis heute nicht in Kraft treten. FUEV betonte aber, dass die griechische Regierung zwar erklärt hätte, eine neue Verordnung präsentieren zu wollen, die die Lücken in der Gesetzgebung schließen werde, aber wieder wurde die Minderheit bei den Vorbereitungen nicht um Meinung gefragt.

FUEV erklärte, dass sie der Meinung ist, dass der Staat sich in Fragen der Religion, Glaube oder internen Funktionsweise religiöser Organisationen nicht einmischen sollte, sie als eine Organisation mit 94 Mitgliedsorganisationen in 30 Ländern sei über die Situation der türkischen Minderheit in West-Thrakien in großer Sorge und werde sie weiterhin beobachten. FUEV ist der Meinung, dass die türkische Minderheit in West-Thrakien die gleichen Rechte wie andere griechische Bürger in der Leitung und Kontrolle ihrer religiösen Organisationen haben sollte, und forderte die griechische Regierung auf, gemäß dem Friedensvertrag von Lausanne und anderen internationalen Verpflichtungen und in Übereinstimmung mit den Normen zu handeln.
FOTOGALERIE