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Batı Trakya

ABTTF gab Antwort auf den US-Menschenrechtsbericht für 2017 über Griechenland

15.05.2018
In ihrem Parallelbericht weist ABTTF auf die aktuellen Probleme in Bezug auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien hin.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hat einen Parallelbericht als Antwort auf die im vom Außenministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichten Menschenrechtsbericht für 2017 über Griechenland enthaltenen Ausführungen im Hinblick auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien erstellt. In ihrem Parallelbericht schildert ABTTF detailliert die Themen in Bezug auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien und weist auf die aktuellen Ereignisse hin, die im US-Menschenrechtsbericht nicht erwähnt werden.

Zusätzlich zu der Ausführung im US-Menschenrechtsbericht, dass die Forderung der BürgerInnen, die sich als „Türke“ definieren, auf Anerkennung als eine ethnische Minderheit abgelehnt wird, und die Vereine, deren Name die Begriffe “Türke“ und „Türkisch“ beinhaltet, nicht registriert werden, notiert ABTTF, dass in Vergangenheit die Vereine mit dem Wort „Türkisch“ in ihrem Namen in West-Thrakien offiziell und legal aktiv waren, und fügt hinzu, dass Griechenland 1986 diese türkischen Vereine geschlossen hat. ABTTF schildert ausführlich die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf dieses Thema, verweist auf die durch das im Oktober 2017 verabschiedete Gesetz eingeführten Einschränkungen und berichtet, dass sich die Türkische Union von Xanthi ans Gericht gewandt und die Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit gefordert hat.

Unter dem Titel „willkürliche Verhaftung“ berichtet ABTTF über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die VertreterInnen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien und verweist insbesondere darauf, dass der gewählte Mufti von Komotini İbrahim Şerif und der gewählte Mufti von Xanthi Ahmet Mete aus unterschiedlichen Gründen mehrere Male vorgeladen wurden, um gegenüber der Polizei auszusagen. ABTTF berichtet auch über die Strafverfahren gegen Şerif und Mete wegen der angeblichen „widerrechtlichen Aneignung des Mufti-Amtes“.

ABTTF reagiert auf die durch das Wiederholen der Aussagen im Bericht für 2016 aufgeworfenen Kritiken im US-Bericht an dem in West-Thrakien angewendeten traditionell-islamischen Recht und weist darauf hin, dass die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien gemäß den internationalen Verträgen das Recht hat, ihre eigenen religiösen Oberhäupter selbst zu wählen, und dass es nicht korrekt ist, dass die Muftis durch die Regierung ernannt werden, weil diese richterliche Gewalt besitzen. Als Antwort auf die Kritik am islamischen Recht erklärt ABTTF, dass die Regierung durch das im Januar 2018 verabschiedete Gesetz beabsichtigt, die auf Sitten, Bräuche und Traditionen beruhende religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien komplett abzuschaffen.

Zusätzlich zu der Ausführung im US-Menschenrechtsbericht in Bezug auf die Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien im Bildungsbereich, dass es nur zwei Sekundarschulen in der Region Thrakien gibt, die zweisprachige Bildung in griechischer und türkischer Sprache für die der türkischen Gemeinschaft angehörenden Kinder anbieten, weist ABTTF auf das Fehlen der bilingualen Minderheitenkindergärten hin. ABTTF erklärt, dass die Regierung trotz der Forderung der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien die Eröffnung zweisprachiger Minderheitenkindergärten in der Region nicht erlaubt, und fügt hinzu, dass die Regierung im Gegenteil ein Pilotprojekt in sechs öffentlichen Kindergärten ins Leben gerufen hat, das ein Vorschulbildungssystem mit ÜbersetzerInnen vorsieht. ABTTF weist auch darauf hin, dass die Anzahl der türkischen Minderheitengrundschulen reduziert wurde, und kritisiert, dass die Regierung versucht, die türkischen Kinder in das öffentliche Schulsystem zu lenken, anstatt das türkische Minderheitenschulsystem zu unterstützen.

ABTTF berichtet ausführlich auch über die durch den US-Menschenrechtsbericht für 2017 nicht erfassten Hassverbrechen gegen die türkische Minderheit in West-Thrakien, weist auf die Äußerung vom ehemaligen Außenminister Griechenlands Theodoros Pangalos „Der einzige gute Türke ist ein toter Türke“ und kritisiert die Hassreden gegen die West-Thrakien Türken.
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