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Batı Trakya

ABTTF nahm am Forum der Vereinten Nationen über Minderheitenfragen teil

26.11.2015
ABTTF brachte die Probleme der türkischen Minderheit von West-Thrakien bezüglich der Anerkennung auf ethnischer Basis und im Bereich der Vereinigungsfreiheit zum Ausdruck gebracht.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europe (ABTTF) nahm am vom 24.-25. November 2015 in Genf stattgefundener 8. Sitzung des Forums der Vereinten Nationen (UN) über Minderheitenfragen teil. Bei der Sitzung zum Thema „Minderheiten im Strafjustizsystem“ wurde die türkische Minderheit von West-Thrakien durch ABTTF-Vizepräsidenten Mehmet Hüseyin und Mitglied der internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF Funda Reşit vertreten.

Die ethnisch türkische Identität der türkischen Minderheit von West-Thrakien wird nicht anerkannt und gleichzeitig auch deren Vereinigungsfreiheit verletzt

Funda Reşit, Mitglied der internationalen Arbeits- und Lobbygruppe der ABTTF, trug unter dem vierten Tagesordnungspunkt „Schwierigkeiten des Strafjustizsystems im Umgang mit Bedürfnissen und Anforderungen von Minderheiten“ vor, dass die Verbote und Einschränkungen im Bereich der Vereinigungsfreiheit in Griechenland fortsetzen. Weiterhin sprach sie davon, dass Griechenland die türkische Minderheit von West-Thrakien als „muslimische Minderheit in West-Thrakien“ anerkennt und die ethnisch türkische Identität der Minderheit ablehnt. Infolgedessen werden die Vereine der Minderheit mit dem Wort „türkisch“ in ihren Namen nicht genehmigt. In Bezug auf die Schließung oder Ablehnung der Eintragung der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins der türkischen Frauen in Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit von Evros, weil ihre Vereinsnamen das Wort „türkisch“ oder „Minderheit“ beinhalten, hatte aufgrund dessen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in den Jahren 2007 und 2008 einstimmig beschlossen hat, dass Griechenland das Recht der Minderheit auf Vereinigungsfreiheit verletzt hat. Reşit fügte hinzu, dass Griechenland diese drei Beschlüsse des EGMR immer noch nicht umgesetzt hat, obwohl inzwischen mehrere Jahre vorübergegangen sind. Laut dem Bericht, den die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) auf ihrer Sitzung im September 2015 angenommen hat, ist Griechenland einer von neun Mitgliedsstaaten des Europarates, die die höchste Nichtumsetzung der EGMR-Beschlüsse vorweisen. Reşit fordert Griechenland dazu auf, die drei EGMR-Beschlüsse ohne weitere Verzögerung auf Anhieb umzusetzen und die notwendigen Maßnahmen zu deren Umsetzung im nationalen Justizsystem zu ergreifen.

Auf der Sitzung ergriff die Ständige Vertretung Griechenlands bei den Vereinten Nationen in Genf auch das Wort und teilte mit, dass im griechischen Justizsystem keine Diskriminierung gegen die „muslimische Minderheit in Thrakien“ existiert und bei den Einstellungen im öffentlichen Dienst ein 0,5%-prozentiges Kontingent zu Gunsten der Minderheit praktiziert wird. Desweiteren sagte er, dass die ehemalige Verfahrensweise wieder ins Leben gerufen, so dass die Vorstände der Stiftungen von der Minderheit durch die Wahl bestimmt wird, und fügte hinzu, dass zurzeit mehr als 50 Vereine der Minderheit in Griechenland eingetragen sind.
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