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Batı Trakya

Der Bericht über die Lage der Grundrechte in der EU 2012 wurde im EU-Parlament verabschiedet

04.03.2014
Das EU-Parlament hat am 27. Februar 2014 den Bericht zu der Lage der Grundrechte in der EU 2012 verabschiedet. Dieser Bericht, welcher durch den Abgeordneten aus dem Ausschuss des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) Louis Michel ausgearbeitet wurde, wurde im Anschluss an die Änderungsvorschläge in der Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg unter Abstimmung verabschiedet.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) ließ während der Sitzung des LIBE-Ausschusses über den erwähnten Bericht, welcher durch Louis Michel, den Abgeordneten des EU-Parlaments, ausgearbeitet wurde, durch Vermittlung von Abgeordneten, mit denen sich die ABTTF zu kommunizieren pflegt, manche Empfehlungen zum Schutz der Rechte der Minderheiten unter den Kapiteln wie Gleichheit, Solidarität, Unionsbürgerschaft sowie Gerechtigkeit vorschlagen. Ein Teil der Vorschläge der ABTTF wurden durch diese Abgeordnete, dem Ausschuss als Änderungsvorschläge eingereicht, und anschließend seitens der Abgeordneten, die gleichzeitig die Mitglieder des erwähnten Ausschusses sind, genehmigt wurden.

Die nationalen Minderheiten werden in ihrem eigenen Land als Bürger zweiter Klasse behandelt

Inhaltlich gesehen wird in diesem Bericht, in dem die Anzahl der sowohl traditionellen ethnischen als auch sprachlichen Minderheiten 10% der Gesamtbevölkerung im Bereich der EU angegeben wird, wird darauf hingewiesen, dass sowohl die nationalen und ethnischen, als auch religiösen und sprachlichen Minderheiten im Bereich der Gerechtigkeit, Gesundheitsversorgung, sozialen Dienstleistungen, der Bildung und Kultur gewissen Schwierigkeiten ausgesetzt seien. Weiterhin wird berichtet, dass diese Minderheiten in ihrem eigenen Land seitens der nationalen Behörden als Bürger zweiter Klasse behandelt würden. Man unterstrich besonders, dass diese Minderheiten im Vergleich zu den Gruppen anderweitiger Minderheiten unterschiedliche Bedürfnisse haben und die EU diese Bedürfnisse noch angemessener weise vor Auge behalten solle.

EU-Kommission soll für im Bereich des Schutzes der Minderheiten gemeinsame und minimale Standarts entwickeln.

In diesem Bericht wird betonend mitgeteilt, dass es für die traditionellen Minderheiten eine einzige Lösung nicht möglich wäre und dafür manche gemeinsame und minimale Lösungen für die staatlichen Behörden entwickelt werden sollten. Die Mitglieder des EU-Parlaments, welche die EU-Kommission aufgefordert haben, einen politischen Standart zum Schutz der nationalen Minderheiten zu entwickeln, unterstrichen besonders den Bedarf, eines wirksamen umfassenden EU-Schutzsystem,, welches einen neuen wirksamen nach dem Muster von EU-Rahmen für nationale Strategie zur Integration der Roma hergestellten Kontrollmechanismus für die traditionellen Minderheiten, regional sprachlichen Gruppen sowie verfassungsmäßigen Regionen mit beinhaltet.

Sie können durch folgende Link-Anschrift über den Beschluss des EU-Parlaments verfügen
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2014-0173&format=XML&language=EN
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