ABTTF-Präsident: „Während der Bericht die Minderheitenrechte nicht behandelt, werden die systematischen Rechtsverletzungen und Diskriminierungen, denen die türkische Volksgruppe in West-Thrakien ausgesetzt ist, leider ebenfalls ignoriert. In unserer schriftlichen Stellungnahme zum Bericht, die wir der EEDA übermitteln werden, werden wir ausführlich darlegen, dass die Bildungs- und Religionsautonomie unserer Volksgruppe durch verschiedene Gesetze und staatliche Maßnahmen faktisch abgeschafft wurde, dass die EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine seit mehr als 18 Jahren von unserem Land beharrlich nicht vollstreckt wurden und dass die gegen unsere Volksgruppe gerichtete Hassrede fortbesteht.“
Die Griechische Nationale Menschenrechtskommission (EEDA) veröffentlichte ihren Jahresbericht, der ihre Bewertungen zur Menschenrechtslage in Griechenland im Jahr 2025 enthält.
Im Jahresbericht 2025 der EEDA wird hervorgehoben, dass insbesondere Haftbedingungen, Migrations- und Asylpolitik, Pushbacks, Hassrede, Rechtsstaatlichkeit sowie die Stärkung unabhängiger Institutionen weiterhin zu den vorrangigen menschenrechtlichen Herausforderungen Griechenlands zählen.
Die EEDA weist darauf hin, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und andere Formen hassmotivierter Diskriminierung auch im Jahr 2025 weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die demokratische Gesellschaft darstellen. Zugleich stellt sie fest, dass Hassrede im politischen Diskurs, in öffentlichen Debatten und in den sozialen Medien sichtbarer geworden ist. Insbesondere negative Äußerungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten bergen das Risiko, Diskriminierung zu normalisieren und Hasskriminalität zu fördern. Die EEDA empfiehlt daher eine wirksame Untersuchung von Hassverbrechen, einen besseren Schutz der Opfer, den Ausbau von Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie ein stärkeres Engagement der öffentlichen Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung.
Die EEDA betont ferner, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen unverzichtbare Bestandteile eines demokratischen Rechtsstaates sind. Sie hebt hervor, dass diese Organisationen die staatliche Politik beobachten, Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Opfer unterstützen und internationale Menschenrechtsmechanismen mit Informationen versorgen.
Darüber hinaus unterstreicht die EEDA, dass unabhängige Institutionen frei von politischem Druck arbeiten müssen, da sie eine grundlegende Garantie für das demokratische System darstellen. Sie weist darauf hin, dass strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) gegenüber Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Vertretern der Zivilgesellschaft eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit entfalten. Zudem fordert sie die vollständige Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie der europäischen Standards.
„Wir halten die Feststellungen der EEDA, des 1998 gesetzlich eingerichteten unabhängigen Beratungsgremiums in ihrem Jahresbericht 2025 zu den Problemen im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in unserem Land, Griechenland, für wichtig. Dennoch bedauern wir, dass der Bericht die Minderheitenrechte nicht behandelt und die systematischen Rechtsverletzungen und Diskriminierungen, denen die türkische Volksgruppe in West-Thrakien ausgesetzt ist, leider ebenfalls ignoriert. In unserer schriftlichen Stellungnahme zum Bericht, die wir der EEDA übermitteln werden, werden wir ausführlich darlegen, dass die Bildungs- und Religionsautonomie unserer Volksgruppe durch verschiedene Gesetze und staatliche Maßnahmen faktisch abgeschafft wurde, dass die EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine seit mehr als 18 Jahren von unserem Land beharrlich nicht vollstreckt wurden und dass die gegen unsere Volksgruppe gerichtete Hassrede fortbesteht“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).