ABTTF
DE
ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER Bülten İcon
Batı Trakya

Berufungsantrag des Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien wurde zurückgewiesen!

11.06.2026

ABTTF-Präsident: „Angesichts der Tatsache, dass unser Land, Griechenland, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 18 Jahren immer noch nicht vollstreckt und diese völlig politisiert hat, ist dieses jüngste Urteil nicht rechtlicher, sondern rein politischer Natur und zeigt, dass das Gericht die Urteile und die Rechtsprechung des EGMR missachtet hat. Wir werden angesichts dieses Unrechts nicht schweigen und das Ministerkomitee des Europarats über dieses Urteil informieren.“

Durch das Urteil Nr. 135/2026 des Berufungsgerichts von Thrakien wurde der Berufungsantrag des Fenerbahçe Kultur- und Sportvereins von West-Thrakien, dessen Auflösung vom Zivilgericht erster Instanz von Rodopi angeordnet worden war, da der Namensbestandteil „West-Thrakien“ einen Bezug zur türkischen Minderheit herstelle, zurückgewiesen.

In der schriftlichen Erklärung des Vereins wurde darauf hingewiesen, dass das Urteil des Berufungsgerichts von Thrakien einen schweren Schlag gegen die Grundsätze einer unparteiischen und unabhängigen Justiz sowie gegen das Rechtsgefühl der Bürger*innen eines Landes darstellt, und wurde hinzugefügt, dass sie ihren juristischen Kampf bis zum Ende fortführen werden.

Gegen den am 28. Mai 2022 in Komotini gegründeten Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien war Klage auf Aufhebung der Registrierung erhoben worden, da der Namensbestandteil „West-Thrakien“ gegen geltendes Recht und die öffentliche Ordnung verstoße. Daraufhin hatte das Einzelrichtergericht erster Instanz von Rodopi am 28. Mai 2024 entschlossen, dass der Verein aufgelöst werden soll.

„Wir verurteilen dieses Urteil des Berufungsgerichts von Thrakien, die einen weiteren klaren Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit von West-Thrakien darstellt. Wir als die ABTTF erklären wir hiermit, dass wir unserem Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien in seinem berechtigten juristischen Kampf bis zum Ende zur Seite stehen. Angesichts der Tatsache, dass unser Land, Griechenland, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 18 Jahren immer noch nicht vollstreckt und diese völlig politisiert hat, ist dieses jüngste Urteil nicht rechtlicher, sondern rein politischer Natur und zeigt, dass das Gericht die Urteile und die Rechtsprechung des EGMR missachtet hat. Auch in dem im Mai 2026 von der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (CINGOs) des Europarats veröffentlichten Bericht über unser Land wurde darauf hingewiesen, dass die Behinderung der Aktivitäten unserer Vereine mit den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar ist und ernsthafte Probleme hinsichtlich des Pluralismus und der Vereinigungsfreiheit aufwirft. Wir werden angesichts dieses Unrechts nicht schweigen und das Ministerkomitee des Europarats über dieses Urteil informieren“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

FOTOGALERIE