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Batı Trakya

CINGOs, die dem Europarat angegliedert ist, veröffentlichte ihren Bericht zu Griechenland

05.05.2026

ABTTF-Präsident: „Die Feststellungen der Delegation im Bericht der CINGOs zu Griechenland sind von großer Bedeutung, denn wie wir stets betont haben, wurde diese Fallgruppe politisiert, und ist eindeutig, dass Griechenland die Urteile des EGMR in dieser Fallgruppe nicht vollstrecken will.“ 

Die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (CINGOs), die gegründet wurde, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an den Entscheidungsprozessen des Europarates sicherzustellen, demokratische Werte in ganz Europa zu stärken, um als Brücke zwischen Zivilgesellschaft und Politik zu fungieren, und heute mehr als 300 internationale Nichtregierungsorganisationen vereint, veröffentlichte ihren Bericht zu Griechenland.

In dem Bericht, der im Anschluss an ihren Arbeitsbesuch in Griechenland vom 11. bis 15. November 2025 veröffentlicht wurde, traf die CINGOs bedeutende Feststellungen hinsichtlich des Umfelds, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen in dem Land tätig sind.

Unter Hinweis darauf, dass zwar ein rechtlicher Rahmen für zivilgesellschaftliche Organisationen besteht, in der Praxis jedoch gravierende Probleme vorliegen, führte die CINGOs-Delegation an, dass die Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren komplex, langwierig und kostspielig sind. Sie merkte an, dass zivilgesellschaftliche Organisationen manchmal von politischen Akteuren diskreditiert werden, und fügte hinzu, dass insbesondere jene Organisationen ins Visier genommen werden, die in den Bereichen Menschenrechte, Migration und Minderheitenfragen tätig sind.

Die CINGOs-Delegation, die Komotini besucht und sich mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Westthrakien-Türken vertreten, sowie die betroffenen Vereine getroffen hatte, um über die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere, die die Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit der türkischen Minderheit in West-Thrakien betrifft, zu sprechen, legte sie in ihrem Bericht dar, dass die EGMR-Urteile in dieser Fallgruppe seit vielen Jahren immer noch nicht vollstreckt wurden. Unter Verweis auf die klare Feststellung des EGMR, dass die Bekundung einer ethnischen Identität keine Bedrohung für eine demokratische Gesellschaft darstellt, erklärte die CINGOs-Delegation, dass die griechischen Behörden trotz der besagten EGMR-Urteile weiterhin an der Auffassung festhalten, dass es gemäß dem Vertrag von Lausanne keine lediglich eine „religiöse Minderheit“ im Land gibt, und auf dieser Grundlage die Verwendung des Wortes „Türkisch“ in den Vereinsnamen nach wie vor verweigern.

Darüber hinaus hob die CINGOs-Delegation hervor, dass sie in ihren Gesprächen mit den griechischen Behörden eine Tendenz Griechenlands beobachtete, dass es die Minderheitenfragen als Sicherheitsangelegenheit behandeln, insbesondere im Kontext seiner Beziehungen zur Türkei sowie seiner geopolitischen Position im östlichen Mittelmeerraum. In ihrem Bericht wies die Delegation darauf, dass dieser Ansatz nicht allein von rechtlichen, sondern auch von geopolitischen Erwägungen geprägt ist, und merkte an, dass dieser geopolitische Kontext zu Einengung des zivilgesellschaftlichen Raums sowie Verzögerungen bei der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit Minderheitenrechten führt.

„In unseren Gesprächen mit dem CINGOs-Präsidenten während unserer Arbeitsbesuche in Straßburg brachten wir stets das Thema der Vereinigungsfreiheit der West-Thrakien Türken zur Sprache. Der der CINGOs angegliederte Expertenrat für NGO-Recht brachte sich hin und wieder in den Überprüfungsprozess des Ministerkomitees im Rahmen der Fallgruppe Bekir Usta und andere ein. In der Tat zählt die Fallgruppe Bekir Ousta und andere zu den ersten, die vom Ministerkomitee geprüft werden, da die EGMR-Urteile in dieser Fallgruppe seit nunmehr 18 Jahren immer noch nicht vollstreckt wurden. Die Feststellungen der Delegation im Bericht der CINGOs zu Griechenland sind von großer Bedeutung, denn wie wir stets betont haben, wurde diese Fallgruppe politisiert, und ist eindeutig, dass Griechenland die Urteile des EGMR in dieser Fallgruppe nicht vollstrecken will. Aus diesem Grund versuchen sie nun, Zeit zu gewinnen, indem sie ankündigen, Änderungen am Zivilgesetzbuch vornehmen zu wollen. Als die ABTTF haben wir dies all unseren Gesprächspartnern in Straßburg dargelegt und werden dies auch weiterhin tun“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der CINGOs-Bericht zu Griechenland ist unter folgendem Link erreichbar:
https://www.coe.int/en/web/ingo/-/civil-participation-in-serbia-and-greece-cingo-publishes-two-country-reports-calling-for-improvements

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