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Batı Trakya

Bedrohungen gegen Menschenrechtsverteidiger beim OSZE-Treffen diskutiert

06.05.2025

ABTTF brachte zum Ausdruck, dass die Einzelpersonen und Institutionen, die die türkische Volksgruppe in West-Thrakien vertreten, Stigmatisierung und Hassreden ausgesetzt sind und zur Zielscheibe gemacht werden, und fügte hinzu, dass die Vereine wegen des Wortes „türkisch“ in ihren Namen geschlossen oder nicht eingetragen werden und auf diese Weise die türkische Volksgruppe eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht wird.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm vom 05.-06. Mai 2025 am zusätzlichen Treffen zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mit dem Titel „Schutz des zivilen Raums – Die Rolle von Menschenrechtsverteidigern und Versammlungsfreiheit“ teil, das vom finnischen OSZE-Vorsitz und dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) organisiert wurde.

An dem Treffen, an dem rund 300 Personen teilnahmen, darunter die Vertreter der OSZE-Teilnehmerstaaten, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Menschenrechtsverteidiger, nahm Melek Kırmacı, ABTTF-Direktorin für internationale Angelegenheiten, teil und vertat die türkische Volksgruppe in West-Thrakien.

Bei dem Treffen wurden bewährte Praktiken zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Herausforderungen erörtert, mit denen zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger konfrontiert sind. Dabei wurde festgestellt, dass der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum durch Diskreditierung, Kriminalisierung und direkte Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger zunehmend bedroht ist.

Auf der Sitzung zum Thema Herausforderungen wie Stigmatisierungs- und Diskreditierungskampagnen, juristische Schikanen, Zensur und Überwachung von Menschenrechtsverteidigern ergriff die ABTTF das Wort, und betonte, dass in den OSZE-Leitlinien zur Versammlungsfreiheit diese als ein wichtiger Schritt zum Schutz der Identität von Minderheiten und zur Erhaltung und Entwicklung von Minderheitenkulturen betrachtet wird, und fügte hinzu, dass der zunehmende Druck auf Menschenrechtsverteidiger in Griechenland in den Berichten internationaler Organisationen häufig kritisiert wird.

Die ABTTF verwies auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Februar 2024 und den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission über Griechenland vom Juli 2024 und erklärte, dass die sich verschlechternde Lage in Griechenland hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Zivilgesellschaft auch für die türkische Volksgruppe in West-Thrakien Anlass zur Sorge gibt.

Die ABTTF sagte, dass die Einzelpersonen und Institutionen, die die türkische Volksgruppe vertreten, Stigmatisierung und Hassreden ausgesetzt sind und zur Zielscheibe gemacht werden, und fügte hinzu, dass die türkische Volksgruppe in den Territorien, in denen sie seit Jahrhunderten lebt, immer noch als „die Anderen“ wahrgenommen und als Bedrohung für die nationale Einheit und die öffentliche Ordnung des Landes angesehen wird. Die ABTTF wies darauf hin, dass das Außenministerium in der Region ein Büro hat ein Beweis dafür ist und betonte, dass dieses Regionalbüro sich aktiv in die Angelegenheiten der türkischen Volksgruppe einmischt.

Die ABTTF erklärte, dass die Gerichtsverfahren gegen die Vertreter der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien als Mittel benutzt werden, um den Druck auf sie zu erhöhen, und wies darauf hin, dass Griechenland seit 17 Jahren die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Bekir-Ousta und andere bezüglich der Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe immer noch nicht vollstreckt hat. In Bezug auf die fortschreitende Einengung des Handlungsraums der Zivilgesellschaft stellte die ABTTF fest, dass der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi wegen des Wortes „türkisch“ in seinem Namen nicht eingetragen wurde, während die Urteile des EGMR in den Fällen Bekir-Ousta und andere immer noch nicht vollstreckt wurden. Darüber hinaus stellte die ABTTF fest, dass der 2022 offiziell gegründete Fenerbahçe Kultur- und Sportverein von West-Thrakien 2024 mit der Begründung aufgelöst wurde, dass der Begriff „West-Thrakien“ in seinem Namen als gegen die öffentliche Ordnung verstoßend erachtet wird.

Griechenland machte auf dem Treffen von seinem Recht auf Erwiderung Gebrauch und behauptete, dass die Minderheit im Lande nicht türkisch, sondern eine religiöse muslimische Minderheit ist. Bezüglich der Vereinigungsfreiheit sagte Griechenland, dass es seine Bemühungen um die Vollstreckung der EGMR in den Fällen Bekir-Ousta und andere fortsetzt und diesbezüglich ein Expertenausschusses eingesetzt wurde und dieser dem Ministerkomitee des Europarats seinen Fahrplan vorgelegt hat, und behauptete, dass es seinen Verpflichtungen weiterhin nachkommt. 

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