Die ABTTF brachte die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und die Ermittlungen gegen ihre gewählten Muftis sowie die gezielten Angriffe auf ihre führenden Vertreter zur Sprache.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) und die Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD) nahmen an der Konferenz zur menschlichen Dimension der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teil, die vom 30. September-11. Oktober 2024 in Warschau, Polen stattfand und vertraten dort die türkische Volksgruppe in West-Thrakien. Die Konferenz wurde vom maltesischen OSZE-Vorsitz und dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) organisiert.
Auf der zehntägigen Konferenz zur Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der OSZE-Region und den Auswirkungen aktueller Ereignisse und Trends auf die Sicherheit in der Region, an der Vertreter der OSZE-Teilnehmerstaaten, OSZE-Institutionen, internationalen Organisationen und Zivilgesellschaft teilnahmen, wurde die türkische Volksgruppe in West-Thrakien durch K. Engin Soyyılmaz von der ABTTF, und Dr. Pervin Hayrullah und Kerem Abdurahimoğlu von der BTAYTD vertreten.
Auf der Sitzung zum Thema Grundfreiheiten am 7. Oktober ergriff die ABTTF das Wort, und wies darauf hin, dass Griechenland die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf die türkischen Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit mehr als 16 Jahren nicht vollstreckt hat. Die ABTTF merkte an, dass diese Situation nicht nur eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien darstellt, sondern auch ein klarer Angriff auf ihre Rechte und Freiheiten ist.
ABTTF sagte, dass die Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (FEP) nach ihrem Erfolg bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) am 9. Juni 2024 in der Politik und den Medien stigmatisiert wurde, und beim Staatsrat sowie Obersten Gerichtshof Anträge auf Auflösung der Partei gestellt wurden, mit der Behauptung, dass sie angeblich Bedrohung für die nationale Sicherheit und territoriale Integrität Griechenlands darstellt.
Die ABTTF forderte Griechenland auf, die Urteile des EGMR in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere vollständig, wirksam und umgehend zu vollstrecken, und das Recht auf Meinungs-, Rede- und Vereinigungsfreiheit sowie das aktive und passive Wahlrecht der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien zu respektieren.
Auf der Sitzung zum Thema Toleranz und Nichtdiskriminierung am 8. Oktober ergriff die ABTTF nochmal das Wort, und sagte, dass die türkische Volksgruppe in West-Thrakien, deren Status durch den Vertrag von Lausanne von 1923 festgelegt wurde, in Griechenland seit Jahren systematischen Diskriminierungen ausgesetzt ist. Sie wies darauf hin, dass wenn der griechische Staat den Druck auf die türkische Volksgruppe erhöhen will, er auf finanzielle und gerichtliche Ermittlungen greift, und die führenden Vertreter der türkischen Volksgruppe aus verschiedenen Gründen strafrechtlich verfolgt werden.
Unter Berufung auf das Verfahren gegen Ozan Ahmetoğlu, den Vorsitzenden der Türkischen Union von Xanthi, der ältesten Vereinigung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, die aufgrund des Wortes „Türkisch“ in ihrem Namen aufgelöst wurde, sowie auf die erneuten Ermittlungen gegen den von den West-Thrakien Türken gewählten Mufti von Komotini, İbrahim Şerif unter dem Vorwand des „Missbrauchs des Amtes“, obwohl der EGMR im März 2000 in derselben Angelegenheit ein Urteil gegen Griechenland gefällt hatte, forderte die ABTTF Griechenland auf, ergebnisorientierte Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung und Hassreden gegen die türkische Volksgruppe in West-Thrakien zu beenden.