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Batı Trakya

Die religiösen Eheschließungen der Moslems, welche außerhalb von Thrakien wohnen, sind verboten

04.03.2004
In der Zeitung „Stimme Thrakiens“ wurde am 04. März eine Mitteilung von einer NGO Namens „Griechischer Bund für die Menschenrechte“ veröffentlicht, wonach die Einschränkung der Zuständigkeiten der Muftis für Eheschließungen getadelt wurde:

„Griechischer Bund für Menschenrechte,

Die religiösen Eheschließungen der Moslems, welche außerhalb von Thrakien wohnen, sind verboten.

Gemäß des Beschlusses vom 31.10.2003 mit der Zahl F.97920/20138, der mit Genehmigung des stellvertretenden Innenministers Lambro Papadima veröffentlicht wurde, ist es gesetzlich verboten,

a) dass ein Moslem mit einem anderen Moslem
b) dass ein griechischer Staatsbürger mit einem Fremden
c) dass die außerhalb von Thrakien wohnhaften Moslems (untereinander)

in der Anwesenheit der Muftis in Thrakien –alternative- Eheschließungen (religiöse Eheschließung) durchführen.

Mit dieser Praxis wird an und für sich die Möglichkeit der religiösen Eheschließung für die außerhalb von Thrakien wohnhaften Moslems abgeschafft. Denn in Griechenland befindet sich kein anderer Mufti-Orden. Das heißt, es wird durchaus nicht möglich sein, dass ein bedeutender Teil der außerhalb von Thrakien lebenden Minderheit sowie die hellenischen Moslems, deren Staatsbürgerschaft anerkannt worden ist, durch religiöse Eheschließungen in Griechenland nicht heiraten können.

Durch diese Verordnung wird das große Durcheinander bezogen auf die Eheschließungen der ausländischen Moslems noch mehr zunehmen. Durch diese Praxis, die einen verbietenden Charakter besitzt, werden Tausende von Menschen benachteiligt.

Die Organisation „Griechischer Bund für Menschenrechte“ ruft den Staat dazu auf, den Beschluss, der Einschränkungen bei der Religionsfreiheit, beim Wählen von Lebensgefährten sowie bei Freizügigkeiten auferlegt, zurückzuziehen. Sonst führt das Wohnen außerhalb Thrakiens dazu, dass man das Recht der Eheschließung gemäß der Grundsätze der islamischen Religion verliert. Dieser Beschluss beschränkt die Leben –und Freiheitsrechte eines Moslems sehr ein. Darüber hinaus würde man in einem sensiblen Bereich, in dem der griechische Staat verantwortungsbewusster Handeln sollte, unnötige Spannungen erzeugen.

Unser Bund ist der Ansicht, dass diese nur für die Eheschließungen der Moslems beruhend auf Ursprung, Aufenthalt und Religion auferlegten Einschränkungen negative Wirkungen auf die Qualität unserer Demokratie zeigen wird. Für die Eheschließungen der Orthodoxen oder katholischen Christen, Juden, Christen, die Jehova-Zeugen waren oder Angehöriger anderer Sekten werden nämlich keine derartigen Einschränkungen eingebracht.

Athen, dem 24. Februar 2004

Vorsitzender
Dimitris Hristopoulos

Generalsekretär
Giannis Ktistakis“