ABTTF-Präsident: “Wir als die ABTTF, in Vertretung der in Europa lebenden West-Thrakien Türken, verurteilen wir aufs Schärfste die ungerechten Haftstrafen, die das Gericht gegen vier Vertreter unserer Minderheit verhängt hat, sprechen ihnen unsere besten Wünsche aus und stehen jederzeit an ihrer Seite.“
Am 18. Juni 2026 fand im Justizzentrum von Xanthi der Prozess gegen vier Vertreter der türkischen Minderheit von West-Thrakien statt, die zu Recht auf die Provokation der damaligen ernannten stellvertretenden Muftis von Komotini, Xanthi und Didymoteicho während des Freitagsgebets in der Çınar-Moschee in Xanthi am 11. Oktober 2024 reagiert hatten.
Die Angeklagten, Hüseyin Baltacı, seinerzeit Vorsitzender der Vereinigung der Universitätsabsolventen der Minderheit von West-Thrakien (BTAYTD), Ozan Ahmetoğlu, seinerzeit Vorsitzender der Türkischen Union von Xanthi, Bahri Belço, Vizepräsident der Partei für Freundschaft, Gleichheit und Frieden (DEB-Partei) und Murat Köse, Vorsitzender des Kuratoriums der Çınar-Moschee, wurden jeweils zu 17 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht ordnete jedoch an, die Strafen zur Bewährung auszusetzen und in Geldstrafen umzuwandeln. Die Urteilsbegründung wird in den kommenden Tagen erwartet.
Die gewählten Muftis, Parlamentsabgeordneten, Bürgermeister, Vertreter*innen der Institutionen und Organisationen der türkischen Minderheit von West-Thrakien, Vertreter*innen von Anwaltskammern sowie Juristinnen und Juristen aus der Türkei und eine große Zahl von West-Thrakien Türken verfolgten die Gerichtsanhörung, die um 9:00 Uhr begann und 14 Stunden bis 23:00 Uhr dauerte, und bekundeten ihre Unterstützung für die Angeklagten.
„Wir als die ABTTF, in Vertretung der in Europa lebenden West-Thrakien Türken, verurteilen wir aufs Schärfste die ungerechten Haftstrafen, die das Gericht gegen vier Vertreter unserer Minderheit verhängt hat, sprechen ihnen unsere besten Wünsche aus und stehen jederzeit an ihrer Seite. Dieser Fall steht in direktem Zusammenhang mit der durch den Vertrag von Athen von 1913 und den Vertrag von Lausanne von 1923 festgelegten und garantierten religiösen Autonomie und Religionsfreiheit unserer Minderheit sowie der Mufti-Frage. Während der Staat nicht in die inneren Angelegenheiten anderer anerkannter Religionsgemeinschaften in unserem Land eingreift, entzog er uns unter Verletzung der religiösen Autonomie unserer Minderheit durch das 1991 verabschiedetes Gesetz das Recht, unsere Muftis selbst zu ernennen, und stattdessen Muftis sowie stellvertretende Muftis für Komotini, Xanthi und Didymoteicho eingesetzt. Die vier nun angeklagten Personen stellten sich gegen die geplante Provokation dieser vom griechischen Staat ernannten stellvertretenden Muftis und bekundeten ihre Unterstützung für den von unserer Minderheit gewählten Mufti von Xanthi. Somit richtet sich das Gerichtsurteil faktisch gegen die religiöse Autonomie unserer Minderheit und die von ihr frei gewählten Muftis“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
*Foto: www.gundemgazetesi.com