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Batı Trakya

Bei den Vereinten Nationen wurden die Probleme der West-Thrakien Türken zur Sprache gebracht

07.02.2024

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), die besonderen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialausschuss (ECOSOC) der Vereinten Nationen (UN) besitzt, nahm vom 05.-06. Februar 2024 in Genf, der Schweiz an der 87. Sitzung des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und vertat dort die türkische Volksgruppe in West-Thrakien. Die ABTTF-Direktorin für internationale Angelegenheiten, Melek Kırmacı Arık, nahm an der insgesamt drei Wochen dauernden Sitzung teil, bei der am 6. Februar geprüft wurde.

Vor der Sitzung zu Griechenland nahm die ABTTF am Montag, den 5. Februar, an dem öffentlichen Informationstreffen für die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) teil, das vom CEDAW-Ausschuss, der aus 23 unabhängigen Expertinnen und Experten besteht, veranstaltet wurde. In ihrer Rede auf dem Treffen zu den von Griechenland dem CEDAW-Ausschuss eingereichten kombinierten achten und neunten periodischen Berichten brachte die ABTTF die religiöse Autonomie und die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien sowie den Zugang türkischer Frauen zur Justiz zum Ausdruck.

Die ABTTF wies darauf hin, dass die Bedeutung der Aktivitäten von NGOs, die von den Frauen gegründet wurden, die den Minderheiten im Lande angehören, in den von Griechenland eingereichten periodischen Berichten nicht erwähnt werden und sagte, dass Griechenland die türkische Identität der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien leugnet, die Vereine mit dem Wort „Türkisch“ in ihren Namen schloss und neue Eintragungseinträge solcher Vereine ablehnt.

Die ABTTF unterstrich, dass Griechenland seit ca. 16 Jahren die drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf die drei türkischen Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere noch nicht vollstreckt hat, und fügte hinzu, dass der 2001 gegründete Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi einer dieser drei Vereine ist.

Darüber hinaus stellte die ABTTF fest, dass der Eintragungsantrag eines anderen Frauenvereins, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, im Jahr 2017 trotz der besagten EGMR-Urteile abgelehnt wurde, und betonte, dass die Nichteintragung dieser beiden Frauenvereine nicht nur die kulturelle und soziale Entwicklung der in den Präfekturen Rodopi und Xanthi lebenden türkischen Frauen, sondern aller Frauen in der Region verhindert.

Die ABTTF ruft den CEDAW-Ausschuss dazu auf, Griechenland aufzufordern, dass es die durch den Vertrag von Lausanne von 1923 gewährte religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien wiederherzustellen, ihre gewählten Muftis anzuerkennen, die besagten EGMR-Urteile vollständig und unverzüglich zu vollstrecken, die Vereinigungsfreiheit der Angehörigen türkischer Volksgruppe uneingeschränkt zu respektieren und die von denen gegründeten Vereine einzutragen.

ABTTF verfolgte am Dienstag, den 6. Februar die Prüfung Griechenlands, die den ganzen Tag dauerte. Während der Sitzung kamen auch die religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien und die traditionellen Rechtskompetenzen der Muftis zur Sprache. Bei dem Informationstreffen mit den CEDAW-Mitgliedern und NGOs hatte die ABTTF darauf hingewiesen, dass der Eingriff des Staates in die religiöse Autonomie der türkischen Volksgruppet eine Verletzung ihrer Rechte darstellt, und hinzugefügt, dass der Staat durch die Religion die türkische Volksgruppe unter Kontrolle hält, was jedoch bei den anderen anerkannten Religionen im Land nicht der Fall ist.

Die griechische Delegation beantwortete die Fragen der CEDAW-Mitglieder und bekräftigte die offizielle These Griechenlands, indem sie behauptete, dass es im Land eine muslimische und keine türkische Minderheit gibt.

Mit ihrem Parallelbericht zu den von Griechenland dem CEDAW-Ausschuss eingereichten kombinierten achten und neunten periodischen Berichten hatte sich die ABTTF aktiv am Überprüfungsverfahren beteiligt.

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