ABTTF-Präsident: „Wenn es um unser unsere Volksgruppe geht, missachtet unser Land selbst die grundlegendsten Menschenrechte. Es darf keine Doppelmoral in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte geben, doch unser Land praktiziert dies seit Jahren. Wann wird unser Land endlich begreifen, dass die Kopenhagener Kriterien, die die Achtung und den Schutz von nationalen Minderheiten beinhalten, nicht nur für EU-Beitrittskandidaten, sondern auch für die aktuellen EU-Mitgliedstaaten und somit auch für sich selbst gelten, während es dem Nachbarland Albanien bei seinem EU-Beitrittsprozess Bedingungen auferlegt?
Der stellvertretende Außenminister Griechenlands, Haris Theoharis, vertrat die griechische Regierung bei der Eröffnung eines Projekts zur Verbesserung des Straßennetzes in der albanischen Bergregion Ober-Pogoni.
In seiner Rede betonte Theoharis, dass die griechische nationale Minderheit in Albanien eine wertvolle und lebendige von Freundschaft und Zusammenarbeit geprägte Bindung zwischen den beiden Ländern geschaffen hat und brachte den Wunsch Griechenlands zum Ausdruck, dass die griechische nationale Minderheit ein integraler Bestandteil der albanischen Gesellschaft bleibt und zum Wohlstand und zur Entwicklung beider Länder beiträgt.
Theoharis wies darauf hin, dass der Schutz der Rechte der griechischen nationalen Minderheit auf Identität, Eigentum, Sprache und Bildung eine Priorität der griechischen Außenpolitik ist, und fügte hinzu, dass die uneingeschränkte Gewährleistung dieser Rechte eine unabdingbare Voraussetzung für den Beitritt Albaniens in die Europäische Union (EU).
„Es ist vollkommen verständlich, dass der stellvertretende Außenminister unseres Landes, Haris Theoharis, die Rechte der griechischen Minderheit in Albanien schützt. Wir erwarten jedoch, dass unser Land dieselbe Sensibilität auch gegenüber der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien zeigt, deren Angehörige griechische Staatsbürger sind. Unser Land fordert, dass Albanien, das sich im EU-Beitrittsprozess befindet, die Rechte der griechischen Minderheit uneingeschränkt gewährleistet, auf der anderen Seite jedoch als ein EU-Mitglied seit 1981 die Rechte und Freiheiten unserer Volksgruppe systematisch verletzt. Unser Land, das unsere ethnisch türkische Identität leugnet und unsere Vereine mit dem Wort ‚türkisch‘ verbietet, versucht mit allen Mitteln, die im Vertrag von Lausanne garantierte, Bildungs- und Religionsautonomie unserer Volksgruppe vollständig zu beseitigen. Wenn es um unser unsere Volksgruppe geht, missachtet unser Land selbst die grundlegendsten Menschenrechte. Es darf keine Doppelmoral in Bezug auf Menschen- und Minderheitenrechte geben, doch unser Land praktiziert dies seit Jahren. Wann wird unser Land endlich begreifen, dass die Kopenhagener Kriterien, die die Achtung und den Schutz von nationalen Minderheiten beinhalten, nicht nur für EU-Beitrittskandidaten, sondern auch für die aktuellen EU-Mitgliedstaaten und somit auch für sich selbst gelten, während es dem Nachbarland Albanien bei seinem EU-Beitrittsprozess Bedingungen auferlegt“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).
*Foto: www.anadoluimages.com