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Batı Trakya

Das Ministerkomitee des Europarats ermahnte Griechenland eindringlich mit einer Interimsresolution

10.06.2021

ABTTF Präsident: „Unser Land muss seine Verleugnungspolitik uns gegenüber unverzüglich beenden und beweisen, dass es die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in vollem Umfang achtet, indem es endlich einen konkreten Schritt zur Vollstreckung der EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine unternimmt, wie auch das Ministerkomitee betont hat.“

Das Ministerkomitee des Europarats hat in seiner Sitzung vom 7.-9. Juni 2021 in Straßburg die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien geprüft. In seiner am 9. Juni 2021  verabschiedeten Interimsresolution kritisierte das Ministerkomitee die Nichtvollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros seit 13 Jahren und ermahnte die griechischen Behörden, sicherzustellen, dass die Entscheidung über die Berufungsanträge der betreffenden Vereine vom Obersten Gerichtshof unverzüglich gefällt wird.

Das Ministerkomitee wies darauf hin, dass nach den Änderungen im Zivilprozessrecht in Griechenland im Oktober 2017 die Anhörung der Berufung der Türkischen Union von Xanthi, die die Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit beantragte, am 16. Oktober 2020, zwei Jahre nach der Antragstellung, vor dem Obersten Gerichtshof stattfand, aber das Urteil noch nicht verkündet wurde, und fügte hinzu, dass die Berufungsverhandlung über die Fälle des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros zunächst für den 18. März 2022 vorgesehen, aber dann auf ein früheres Datum vorgezogen und nun am 1. Otober 2021 stattfinden wird. Das Ministerkomitee äußerte seine Besorgnis darüber, dass die Fälle der betreffenden Vereine noch immer nicht abgeschlossen wurden. Das Ministerkomitee stellte auch fest, dass die nationalen Gerichte entgegen den in den EGMR-Urteilen dargelegten Grundsätzen den Eintragungsantrag eines anderen Vereins aus gleichen Gründen abgelehnt haben, und der betreffende Verein heute noch nicht registriert ist. Das Ministerkomitee bezog sich dabei auf den Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi.

In seiner Interimsresolution bekräftigte das Ministerkomitee seine tiefe Besorgnis darüber, dass die Berufungsanträge der betreffenden Vereine 13 Jahre nach den EGMR-Urteilen in Bezug auf die Fallgruppe Bekir-Ousta und 7 Jahre nach der ersten Interimsresolution vom Juni 2014 von den nationalen Gerichten im Lichte der Rechtsprechung des EGMR in der Sache noch immer nicht wiederaufgenommen wurden.

Das Ministerkomitee unterstrich, dass gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Vertragsstaat durch die Annahme rechtzeitiger Maßnahmen den EGMR-Urteilen vollständig und wirksam nachkommen muss, und ermahnte die griechischen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Berufungsanträge der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros unter vollständiger und wirksamer Einhaltung von Artikel 11 der Konvention über die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der Rechtsprechung des EGMR unverzüglich abgeschlossen werden.

Das Ministerkomitee wies darauf hin, dass es auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Anhörung am 16. Oktober 2020 wartet, und beschloss, die Prüfung der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in seiner Sitzung im September 2021 fortzusetzen.

„Das Ministerkomitee des Europarats hat unser Land Griechenland mit seiner zweiten Interimsresolution nach 2014 erneut eindringlich ermahnt, da es keine konkreten Schritte zur Umsetzung einzelner Maßnahmen in Bezug auf unsere Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere unternommen hat. Das Ministerkomitee forderte unser Land auf, die Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei es ist, vollständig einzuhalten, und stellte klar, dass es erwartet, dass der Berufungsantrag der Türkischen Union von Xanthi vor dem Obersten Gerichtshof unverzüglich abgeschlossen wird. Während einige der führenden Politiker unseres Landes behaupten, dass die Demokratie in unserem Land funktioniert, hat diese jüngste Interimsresolution des Ministerkomitees deutlich gemacht, dass dies nicht der Fall ist. Unser Land muss seine Verleugnungspolitik uns gegenüber unverzüglich beenden und beweisen, dass es die Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in vollem Umfang achtet, indem es endlich einen konkreten Schritt zur Vollstreckung der EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine unternimmt, wie auch das Ministerkomitee betont hat“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der vollständige Text der betreffenden Interimsresolution des Ministerkomitees ist unter folgendem Link verfügbar: 
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=0900001680a2c28e


 

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