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Batı Trakya

Vervesos, Präsident der Vereinigung der Anwaltskammern von Griechenland: Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen eine große Warnung für Griechenland dar

07.02.2025

ABTTF-Präsident: „Wir rufen das Ministerkomitee des Europarats auf, unverzüglich und ohne weitere Verzögerung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land, das seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention beharrlich und vorsätzlich nicht nachkommt, einzuleiten. Tatsächlich bedeutet jeder verlorene Tag einen weiteren Schaden für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.“

Dimitris Vervesos, Präsident der Vereinigung der Anwaltskammern von Griechenland, wies darauf hin, dass die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine große Warnung für Griechenland darstellen. Vervesos erklärte, dass diese Urteile nicht nur die Probleme im griechischen Justizsystem offenlegen, sondern auch daran erinnern, dass der griechische Staat und die griechische Justiz mit der europäischen Rechtskultur unvereinbar sind.

Vervesos informierte den zuständigen Ausschuss des griechischen Parlaments und wies darauf hin, dass den im Jahr 2023 veröffentlichten Daten zufolge in 969 der 1.082 Urteilen des EGMR in Bezug auf Griechenland Verstöße gegen Grundrechte festgestellt wurden, und fügte hinzu, dass der häufigste Verstoß die verspätete Urteilsverkündung durch die Gerichte ist, die das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt. Vervesos sagte außerdem, dass die Piloturteile des EGMR auch zeigen, dass es im Justizsystem des Landes ein ernstes strukturelles Problem gibt.

„Die Aussagen des Präsidenten der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern unseres Landes, Vervesos, bestätigen erneut den Bankrott des Justizsystems, das in unserem Land in letzter Zeit stark politisiert wurde, sowie die systematische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte. Die Vollstreckung der Urteile des EGMR ist der grundlegendste Indikator dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten des Europarats, zu denen auch unser Land gehört, geachtet wird. Jedoch missachtet unser Land, das die Urteile des EGMR in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere bezüglich der Vereine unserer Volkgruppe seit 17 Jahren nicht vollstreckt hat und auch nicht beabsichtigt, dies zu tun, die Rechtsstaatlichkeit und das Völkerrecht. Wir rufen das Ministerkomitee des Europarats auf, unverzüglich und ohne weitere Verzögerung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen unser Land, das seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention beharrlich und vorsätzlich nicht nachkommt, einzuleiten. Tatsächlich bedeutet jeder verlorene Tag einen weiteren Schaden für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.anadoluimages.com       

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