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Batı Trakya

Europäische Kommission veröffentlichte den Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024

25.07.2024

Im Bericht wird auch auf die Nichtvollstreckung der EGMR-Urteile durch Griechenland und die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien verwiesen.

Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeit 2024 veröffentlicht, in dem die Entwicklungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) objektiv und systematisch analysiert werden.

Im Länderbericht über Griechenland wird neben den Kritiken über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit im Lande auch auf einige positive Schritte der Regierung hingewiesen. In Bezug auf das Justizsystem Griechenlands wird angemerkt, dass ein Gesetzvorschlag, der die Beteiligung der Justiz an der Ernennung der Richter*innen in die höchsten Positionen in der Justiz vorsieht, angenommen wurde, und auf die anhaltenden ernsthaften Schwierigkeiten hinsichtlich der Dauer von Verfahren vor den Zivilgerichten erster Instanz und dem Staatsrat aufmerksam gemacht.

Im Bericht wird festgehalten, dass gewisse Fortschritte bei der Einführung nicht-legislativer Schutzmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten im Lande erzielt wurden, aber weiterhin Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Medien bestehen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass es weiterhin Herausforderungen hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsprozesses in Griechenland gibt, und die nach der Verfassung eingesetzten unabhängigen Behörden vor Herausforderungen stehen, die ihren Status und ihre Fähigkeit, ihr Mandat wirksam zu erfüllen, untergraben könnten. Der Bericht macht auch auf die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Zivilgesellschaft aufmerksam

Im Bericht wird auch auf die Verletzung der Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien hingewiesen, und festgestellt, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), deren Vollstreckung durch Griechenland seit mehr als 15 Jahren ansteht, mit der Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit in Zusammenhang stehen, die auf die Urteile nationaler Gerichte zurückzuführen sind, die entschieden, die betreffenden Vereine nicht einzutragen oder aufzulösen, mit der Begründung, ihr Zweck sei die Förderung der Vorstellung, dass im Land eine ethnische Minderheit existiere. In einer Fußnote zu diesem Thema im Bericht wird vermerkt, dass das Ministerkomitee des Europarates in seinem bei der Sitzung im Dezember 2023 angenommenen Beschluss seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck brachte, dass obwohl die Antragsteller in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere nach den vom griechischen Parlament im Jahr 2017 verabschiedeten Änderungen im Zivilprozessrecht, die die Wiederaufnahme der umstrittenen Rechtsfälle ermöglicht, die ihnen im Rahmen des nationalen Rechtssystems zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand immer noch nicht erfolgte.

Im Bericht wird Griechenland unter anderem empfohlen, seine Bemühungen um Erstellung eines soliden Registers für Verfolgung und Verhängung rechtskräftiger Urteile in Korruptionsfällen, auch auf höchster Ebene, fortzusetzen, den Prozess der Einführung legislativer und nicht-legislativer Schutzmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten voranzutreiben und einen strukturierten Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aufzubauen.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) hatte sich aktiv am Konsultationsprozess zum Jahresbericht über Rechtsstaatlichkeit 2024 für zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Interessenvertreter beteiligt und ihren schriftlichen Beitrag bei der Europäischen Kommission eingereicht. In ihrem schriftlichen Beitrag, in dem sie die Probleme der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien dargelegt hatte, hatte die ABTTF darauf hingewiesen, dass Griechenland die Urteile des EGMR bezüglich der Vereine der türkischen Volksgruppe in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere seit 2008 trotz der Beschlüsse und aller Ermahnungen des Ministerkomitees des Europarates immer noch nicht vollstreckt hat und die Vereinigungsfreiheit der türkischen Volksgruppe verletzt.

Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 über Griechenland ist unter folgendem Link verfügbar:
https://commission.europa.eu/document/download/6741f4b2-6a10-44ba-b40c-97a5a38e6827_en?filename=21_1_58062_coun_chap_greece_en.pdf 

*Foto: www.anadoluimages.com    

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