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Batı Trakya

Das Ministerkomitee des Europarates warnte Griechenland erneut!

12.03.2021

ABTTF Präsident: „Wie das Ministerkomitee des Europarates auch bestätigte, muss unser Land endlich aufhören, auf Zeit zu spielen, und die EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine entsprechend seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention als Vertragspartei vollständig und dringend vollstecken.“

Das Ministerkomitee des Europarates hat in seiner Sitzung vom 9.-11. März 2021 in Straßburg die Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien untersucht. Das Ministerkomitee kritisierte, dass die Anträge der Türkischen Union von Xanthi, des Kulturvereins türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und des Jugendvereins der Minderheit in der Präfektur Evros unter dem Namen „Fallgruppe Bekir-Ousta und andere“ trotz der Änderung des Zivilprozessrechts in Griechenland im Jahr 2017 13 Jahre nach den betreffenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von den griechischen nationalen Gerichten im Lichte der Rechtsprechung des EGMR in der Sache noch immer nicht wiederaufgenommen wurden.

In dem Beschluss vom 11.03.2021 wurde auch mit Besorgnis festgestellt, dass nach der Ablehnung des Antrags der Türkischen Union von Xanthi auf Wiederherstellung ihrer offiziellen Förmlichkeit durch das Berufungsgericht Thrakiens aus verfahrensrechtlichen Gründen die Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof erst zwei Jahre nach der Antragsstellung, und zwar am 16. Oktober 2020 stattfand. Das Ministerkomitee forderte die griechischen Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Urteil in Bezug auf den Berufungsantrag in voller und wirksamer Übereinstimmung mit dem Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsprechung des EGMR unverzüglich gefällt wird.

Das Ministerkomitee wies darauf hin, dass der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi und der Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros Berufung gegen die Urteile des Berufungsgerichts von Thrakien vom 20. Mai 2018, mit denen ihre Anträge auf Wiederaufnahme der Fälle abgelehnt wurden, eingelegt hatten, aber der vom Gericht verkündete Ablehnungsgrund mit dem von 2018 fast identisch war, und forderte die griechischen Behörden auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, damit die Berufungsanträge der beiden Vereine rasch abgeschlossen werden. Ferner forderte das Ministerkomitee die griechischen Behörden auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die für den 18. März 2022 vorgesehene Verhandlung über die Fälle der beiden Vereine vor dem vom Obersten Gerichtshof zu einem früheren Datum stattfindet.

Mit großer Besorgnis nahm das Ministerkomitee zur Kenntnis, dass es berichtet wurde, dass die nationalen Gerichte in Griechenland ähnliche Anträge abgelehnt haben, und forderte die griechischen Behörden auf, ihre Bemühungen zur Bekanntmachung der Rechtsprechung des EGMR vor nationalen Gerichten zu verdoppeln.

Das Ministerkomitee beschloss, die Prüfung der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere in seiner Sitzung im Juni 2021 wieder aufzunehmen, und forderte das Sekretariat auf, einen Entwurf einer Interims-Resolution auszuarbeiten, falls es bis zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Fortschritte zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erzielt werden.

„In seinem jüngsten Beschluss forderte das Ministerkomitee des Europarates unser Land Griechenland auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Berufungsanträge unserer Vereine in der Fallgruppe Bekir-Ousta und andere so bald wie möglich abgeschlossen werden. Das Ministerkomitee brachte erneut seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck, dass trotz der Gesetzesänderung im Jahr 2017 die Anträge unserer Vereine auf Wiederaufnahme ihrer Fälle abgelehnt wurden und die EGMR-Urteile seit 13 Jahren immer noch nicht vollgestreckt wurden. Wie das Ministerkomitee auch bestätigte, muss unser Land endlich aufhören, auf Zeit zu spielen, und die EGMR-Urteile in Bezug auf unsere Vereine entsprechend seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention als Vertragspartei vollständig und dringend vollstecken“, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

Der vollständige Text des betreffenden Beschlusses ist unter folgendem Link verfügbar: 
https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectID=0900001680a1ac23

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