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Batı Trakya

Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands wies den Antrag der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien auf Aufhebung des ihre religiöse Autonomie verletzenden Präsidialdekrets ab!

09.10.2020

ABTTF Präsident: “Das Oberste Verwaltungsgericht, das unabhängig sein sollte, handelte, als ob es der Sprecher der politischen Macht wäre, indem es die rechtswidrigen Klauseln in dem Dekret, das Bestimmungen über unsere Mufti-Ämter enthält, ignorierte.”

Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat die Klage auf Aufhebung des Präsidialdekrets 52/2019, das die Zuständigkeiten autonomer Mufti-Ämter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien erheblich einschränkt und deren Verwaltungsstruktur ändert, abgelehnt.

Laut der Zeitung Gündem war mit der im Namen des ehemaligen unabhängigen Abgeordneten von Xanthi Ahmet Faikoğlu eingereichten Klage beantragt worden, dass das genannte Präsidialdekret, das von der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht akzeptiert und kritisiert wurde, mit der Begründung aufgehoben werden muss, dass einige Klauseln darin gegen internationale Verträge, die griechische Verfassung und den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen. Das Oberste Verwaltungsgericht wies jedoch in seinem in den vergangenen Tagen verkündeten Urteil darauf, dass das Dekret keine Klausel enthält, die gegen internationale Verträge, die Verfassung und das Verfahrensrecht verstößt, und wies damit die Klage ab.

In einem Interview mit der Zeitung Gündem erklärte der Rechtsanwalt Halil Mustafa aus Komotini, der die beim Obersten Verwaltungsgericht eingereichte Fallakte vorbereitete, dass das Dekret viele Punkte enthält, die gegen internationale Verträge und das Verfahrensrecht verstoßen, und sagte: “Das Oberste Verwaltungsgericht weist unsere Klage mit der Begründung ab, dass das Dekret keine Klauseln enthält, die gegen das Völkerrecht, verfassungsrechtliche Bestimmungen oder den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen. Natürlich ist dieses Urteil ein Urteil des Obersten Gerichts. Aber wenn der Antragsteller will, kann dieser Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden.”

Mit dem am 11. Juni 2019 in Kraft getretenen Präsidialdekret, das aus insgesamt 26 Klauseln besteht, waren die Mufti-Ämter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien in Komotini, Xanthi und Didymoticho administrativ umstrukturiert und an das griechische Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten angegliedert, und die Befugnisse der Muftis stark eingeschränkt worden.

Das Oberste Verwaltungsgericht unseres Landes Griechenland lehnte die Klage auf Aufhebung des Präsidialdekrets, das unmittelbar in die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien eingreift, ab, und missachtete somit die internationalen Verträge. Das Oberste Verwaltungsgericht, das unabhängig sein sollte, handelte, als ob es der Sprecher der politischen Macht wäre, indem es die rechtswidrigen Klauseln in dem Dekret, das Bestimmungen über unsere Mufti-Ämter enthält, ignorierte. Wie bei der Fallgruppe Bekir-Ousta in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien muss auch dieser Fall in Bezug auf das Präsidialdekret vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden”, sagte Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF).

*Foto: www.in.gr

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