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Batı Trakya

Der Fall der Türkischen Union von Xanthi wurde am Berufungsgericht Thrakiens verhandelt

13.02.2018
Halit Habip Oğlu: „Wir fordern dazu auf, dass die griechischen Gerichte bezüglich des Falls der Türkischen Union von Xanthi, welcher sich zu einem politischen Thema entwickelt hat, den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechend handeln.“

Am 9. Februar 2018 verhandelte das Berufungsgericht Thrakiens den Fall des Antrags der offiziellen rechtlichen Anerkennung der Türkischen Union von Xanthi, die 1927 als erste Vereinigung der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien gegründet wurde, aber wegen des Wortes „türkisch“ in ihrem Namen im Jahr 1983 deren Namensschild heruntergenommen und geschlossen wurde. Die Vertreter der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nahmen an der Verhandlung in Komotini teil, um die Türkische Union von Xanthi zu unterstützen. Nach der Überprüfung der Anträge der Parteien wird erwartet, dass die Entscheidung des Gerichts innerhalb von drei bis vier Monaten bekanntgegeben wird.

Die Türkische Union von Xanthi beantragt beim Berufungsgericht Thrakiens, dass die zur Auflösung der Vereinigung bestätigte Entscheidung zurückgenommen wird und die EGMR-Urteile angewandt werden

Am 9. Februar 2018 beantragte die Türkische Union von Xanthi die Rückgabe ihrer offiziellen rectlichen Eintragung durch Annullierung der Entscheidung des Berufungsgerichts Thrakiens von 2002 zu deren Auflösung. Die Auflösungsklage wurde durch den damaligen Gouverneur Rhodopes initiiert, weshalb der Staatsanwalt der Region Ost-Makedonien und Thrakien als Anwalt der Gegenpartei teilgenommen hat und auch die Föderation der Thrakien-Vereine aus Thessaloniki daran beteiligt war. Die Vereinigung der Thrakien-Vereine beantragte die Ablehnung des Antrags der Türkischen Union von Xanthi, da im Vertrag von Lausanne nicht die türkische, sondern die muslimische Minderheit in Thrakien definiert worden war.

Die Türkische Union von Xanthi hat aufgrund der Anerkennung des Urteils des Verfahrens am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Vereinigungen der in Griechenland lebenden nationalen Minderheiten, der gegen die Urteile der griechischen Gerichte entschieden hat, am 10. Oktober 2017 für die Rückgabe der Förmlichkeit eine juristische Prozedur eingeleitet. Im Dezember 2017 beantragte sie beim Berufungsgericht Thrakiens die Anwendung des EGMR-Urteils aus dem Jahr 2008 und die Rückgabe ihrer Förmlichkeit.

Die Gesetzesänderung, die in der griechischen Presse als Gesetz, das zur offiziellen Anerkennung der Türkischen Union von Xanthi (ITB) führen wird, bekannt ist, und die vorsieht, dass die Griechenland verurteilenden EGMR-Urteile in Bezug auf die ITB zusammen mit dem Kulturverein der türkischen Frauen von Rhodope und dem Kulturverein der Minderheitenjugend von Evros durch die griechischen Gerichte angewandt werden sollen, wurde bei dem zweiten parlamentarischen Anlauf nach der Einführung der Einschränkungen bezüglich der nationalen und öffentlichen Sicherheit zusätzlich zu den Einschränkungen, der „Nichtgefährdung der Staatssicherheit“ durch Verbände und der „Nichtverletzung internationaler Abkommen“ verabschiedet.

Halit Habip Oğlu, Präsident der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF), sagte: „Im 35-jährigen Kampf der Türkischen Union von Xanthi vor Gericht hat eine neue Ära begonnen. Wir hoffen darauf, dass nach der Gesetzesänderung im Oktober 2017 der Antrag der Türkischen Union von Xanthi beim Berufungsgericht Thrakiens positiv entschieden und die Vereinigungsfreiheit der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien wiederhergestellt wird. Wir fordern dazu auf, dass die griechischen Gerichte bezüglich des Falls der Türkischen Union von Xanthi, welcher sich zu einem politischen Thema entwickelt hat, den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechend handeln.“
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