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Batı Trakya

Ein weiterer Schlag für die religiöse Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien!

12.01.2018
Halit Habip Oglu: “Das Ziel ist es, ähnlich wie bereits bei den Gesetzen in Bezug auf ihre Bildungsautonomie und ihrer praktischen Umsetzung geschehen, das Fundament der durch internationale Verträge garantierten religiösen Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien zu schwächen, und unser auf Brauch, Sitten und Traditionsrecht ruhende religiöse Autonomie schließlich komplett abzuschaffen.”

Am 9. Januar 2018 verabschiedete das griechische Parlament mit einer großen Mehrheit ein Gesetz, das sich mit dem Erbschafts-, Ehe- und Scheidungsrecht von den Angehörigen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, Griechenland befasst. Das Gesetz ermöglicht es den Streitparteien im Falle einer Uneinigkeit, sich auf geltendes griechisches Zivilrecht berufen zu können und wandelt somit die Scharia-Rechtsprechung, an der sich die Muftis orientieren, in eine Alternative um.

Gemäß dem vom griechischen Ministerium für Bildungs- und Religionsangelegenheiten ausgearbeitetem Gesetz wird den Angehörigen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien die Wahl ermöglicht, sich bei Familien- und Erbschaftsrechtsangelegenheiten zwischen griechischen Gerichten und Muftis (islamischen Geistlichen) entscheiden zu können, womit die Scharia-Rechtsprechung der Muftis eingeschränkt wird.

In Bezug auf das Thema äußerte sich der Präsident der Föderation der West- Thrakien Türken in Europa (ABTTF) Halit Habip Oğlu: „In Fällen der Uneinigkeit bei Erbschaftsangelegenheiten wird unter den Angehörigen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien ohnehin bereits das griechische Zivilrecht angewendet. Das bedeutet, man orientiert sich bei der Verteilung der Erbschaft an den Bestimmungen des Zivilrechts. Man hätte auch bei dem Erbschaftsfall der West-Thrakischen Türkin Hatice Molla Salih mit Hilfe des Zivilrechts zu einem Ergebnis kommen können. Aber dem war leider nicht so und auf das negative Urteil des griechischen Obersten Gerichtshofs hin, landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Seitdem der Fall vom EGMR aufgenommen wurde, wird das besagte Gesetz vorbereitet und wird nun vom griechischen Parlament verabschiedet. Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, dass sich unser Land Griechenland der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht wohlgesinnt annähert. Weil Griechenland nicht wohlgesinnt ist, werden die vom EGMR positiv gefällten Urteile für die Vereine der türkischen Gemeinschaft in Griechenland, nämlich die Türkische Union von Xanthi, der Kulturverein der türkischen Frauen von Rodopi und der Kulturverein der Minderheitenjugend von Evros seit zehn Jahren nicht in die Praxis umgesetzt. Was hier von Griechenland beabsichtigt ist, ähnlich wie bereits bei den Gesetzen in Bezug auf ihre Bildungsautonomie und ihrer praktischen Umsetzung geschehen, das Fundament der durch internationale Verträge garantierten religiösen Autonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien zu schwächen, und unser auf Brauch-, Sitten und Traditionsrecht ruhende religiöse Autonomie schließlich komplett abzuschaffen.“