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Batı Trakya

ABTTF nahm an der 49. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats teil

24.03.2022

ABTTF nahm an der Abschlusssitzung des allgemeinen regelmäßigen Überprüfungsverfahrens (UPR) teil, bei der Griechenland überprüft wurde, und präsentierte ihre Empfehlungen zu Fragen der Anerkennung der ethnisch türkischen Identität der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, der Wiederherstellung der Bildungs- und Religionsautonomie und die Vollstreckung der EGMR-Urteile bezüglich der Vereinigungsfreiheit.

Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm an der Arbeitssitzung mit dem Titel „Ergebnisse des allgemeinen regelmäßigen Überprüfungsverfahrens (UPR)“ als Teil der Tagesordnung der 49. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) teil, die vom 28. Februar-1. April 2022 stattfindet.

ABTTF, die einen besonderen Konsultativstatus mit dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat besitzt, nahm am 23.-24. März 2022 an der Abschlusssitzung des UPR-Verfahrens teil, bei der die Ergebnisse der 3. Zyklusüberprüfung Griechenlands diskutiert wurden, und präsentierte ihre Empfehlungen in Bezug auf die türkische Gemeinschaft in West-Thrakien.

Melek Kırmacı Arık, Direktor für internationale Angelegenheiten von ABTTF, nahm an dem Meeting in Genf teil, bei dem die Ergebnisse der Überprüfung Griechenlands durch die UPR-Arbeitsgruppe am 1. November 2021 behandelt wurden. Nach der Überprüfung Griechenlands im letzten November hatte ABTTF einen Parallelbericht zu dem von Griechenland vorgelegten Staatenbericht erstellt. In ihrem Bericht hatte ABTTF alle Probleme der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien aufgeführt und Griechenland ihre Empfehlungen vorgelegt. ABTTF verfolgte auch die am 23. März 2022 stattgefundene Abschlusssitzung und präsentierte ihre Empfehlungen zu den Problemen der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien hinsichtlich der Ergebnisse der Überprüfung Griechenlands. 

Bei der Sitzung am 23. März 2022 gab Griechenland an, dass es nach der Überprüfung am 1. November 2021 den von der UPR-Arbeitsgruppe vorgelegten Bericht sowie die Empfehlungen der Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrats im Rahmen des UPR-Verfahrens sorgfältig überprüft hat. Griechenland sagte, dass es 219 der 239 Empfehlungen akzeptiert hat, und fügte hinzu, dass es als Teil seines Vertrauens ins UPR-Verfahren vor der nächsten Überprüfung einen Zwischenbericht vorlegen wird.

Bei dieser Sitzung meldete sich die Türkei zu Wort und sagte, dass Griechenland keine der von der Türkei vorgelegten Empfehlungen hinsichtlich der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien akzeptiert hat, und fügte hinzu, dass die Probleme der türkischen Gemeinschaft in Bezug auf Bildung, Religion und Vereinigungsfreiheit weiter bestehen, und Griechenland die EGMR-Urteile in Bezug auf die Vereine der türkischen Gemeinschaft seit 14 Jahren nicht vollstreckt hat. Die Türkei wies auch darauf hin, dass vor Kurzem ein türkischer Friedhof in West-Thrakien zerstört wurde, um einen Fußballplatz zu bauen.

In seinen Schlussbemerkungen wies Griechenland darauf hin, dass es sich weiterhin an das Völkerrecht und alle wichtigen Menschenrechtsdokumente, einschließlich der internationalen Minderheitenstandards, halten und den Lausanner Vertrag von 1923, der die Lebensgrundlage für die muslimische Minderheit sichert und sie bereichert, vollständig umsetzen wird.

ABTTF reichte dem UN-Menschenrechtsrat auch eine schriftliche Erklärung über die Ergebnisse des UPR-Verfahrens in Bezug auf Griechenland ein und legte ihre Empfehlungen zu Fragen der Anerkennung der ethnisch türkischen Identität der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien, der Wiederherstellung des Bildungs- und Religionsautonomie und die Vollstreckung EGMR-Urteile bezüglich der Vereinigungsfreiheit vor. Darüber hinaus kritisierte ABTTF die Identifizierung der türkischen Gemeinschaft auf Rhodos und Kos als muslimisch griechische Staatsbürger durch Griechenland und stellte fest, dass die türkische Gemeinschaft auf Rhodos und Kos keine Möglichkeit auf Bildung in ihrer Muttersprache hat und ihre eigenen religiösen Oberhäupter nicht wählen kann

Bei der Abschlusssitzung brachte ABTTF in ihrer an den UN-Menschenrechtsrat eingereichten mündlichen Präsentation ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass Griechenland keine der Empfehlungen bezüglich der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien und der türkischen Gemeinschaft auf Rhodos und Kos akzeptiert hat. ABTTF erklärte, dass der griechische Staat in alle Bereiche der durch den Lausanner Vertrag sichergestellten Bildungs- und Religionsautonomie der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien eingreift, und fügte hinzu, dass die ethnisch türkische Identität der türkischen Gemeinschaft in West-Thrakien nicht anerkannt wird und daher die Vereine mit dem Wort „Türkisch“ in ihrem Namen geschlossen werden. Darüber hinaus erinnerte ABTTF daran, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwar in den drei Fällen, die als Fallgruppe Bekir-Ousta und andere bekannt sind, Griechenland verurteilte, aber Griechenland diese EGMR-Urteile seit 14 Jahren noch immer nicht vollstreckt hat.

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