Auf der Konferenz brachte die ABTTF die Verletzung der Vereinigungsfreiheit von Frauenvereinen aufgrund des Wortes „Türkisch“ in ihrem Namen als Beispiel für die systematische Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien, Griechenland durch den Staat und die Auswirkungen der Rückständigkeit West-Thrakiens auf die türkischen Frauen in der Region zur Sprache.
Die Föderation der West-Thrakien Türken in Europa (ABTTF) nahm an der thematischen Konferenz im Rahmen des Projekts „Women of Minorities“ der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) teil, die vom 30. Oktober-1. November 2024 in Athen stattfand.
Die Direktorin für internationale Angelegenheiten der ABTTF, Melek Kırmacı, nahm als Rednerin an der Konferenz unter dem Titel „Ansätze zur Bewältigung vielfältiger und intersektionaler Formen der Ungleichheit“ teil, deren Gastgeber die FUEN-Mitgliedsorganisation Ökumenische Föderation der Konstantinopolitaner (Ec.Fe.Con) war.
Die Konferenz, die mit den Eröffnungsreden der FUEN-Vizepräsidentin Olivia Schubert und des Ec.Fe.Con-Präsidenten der Nikolaos Uzunoglou begann, brachte etwa dreißig Teilnehmer*Innen, hauptsächlich Frauen, die nationalen Minderheiten in Europa angehören, zusammen. Unter der Moderation von Dr. Zora Popova, FUEN-Koordinatorin des Projekts „Women of Minorities“, diskutierten die Teilnehmer*Innen zwei Tage lang über verschiedene Formen der Ungleichheit, mit denen Frauen konfrontiert sind, die Rolle des Staates und der Institutionen im Kampf gegen Ungleichheit, die Herausforderungen für Frauen in Führungspositionen und bewährte Praktiken in Europa.
Bei der Podiumsdiskussion zur Rolle des Staates und der Institutionen haben Melek Kırmacı, Direktorin für internationale Angelegenheiten der ABTTF, Ec.Fe.Con.-Präsident Nikolaos Uzunoglou, und die Ec.Fe.Con.-Vertreterinnen Georgia Amilia Voulgari und İlay Örs die Rolle des Staates in der Minderheitenpolitik gegenüber der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien in Griechenland und der griechisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei erörtert.
In ihrem Vortrag in dieser Sitzung unterstrich Melek Kırmacı die Bedeutung der Zivilgesellschaft, die eine wichtige Rolle in der sozialen und kulturellen Entwicklung der Frauen der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien spielt, und merkte an, dass die Vereinigungsfreiheit dementsprechend gewährleistet sein muss. Die ABTTF erklärte, dass der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi im Jahr 2001 gegründet wurde, aber sein Eintragungsantrag an das Gericht aufgrund des Wortes „Türkisch“ in seinem Namen abgelehnt wurde. Die ABTTF informierte über das anschließende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und fügte hinzu, dass der EGMR in den drei getrennten Anträgen, die durch den Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Rodopi, die Türkische Union von Xanthi und den Jugendverein der Minderheit in der Präfektur Evros gestellt wurden, entschied, dass Griechenland die Vereinigungsfreiheit verletzt hat. Die ABTTF sagte, dass Griechenland die EGMR-Urteile in diesen drei Fällen, die heute als „die Fallgruppe Bekir-Ousta“ bekannt sind, seit über 16 Jahren immer noch nicht vollstreckt hat und wies darauf hin, dass es ähnliche Probleme geben wird, solange die EGMR-Urteile in der Fallgruppe Bekir-Ousta durch Griechenland nicht vollstreckt werden, denn der Kulturverein türkischer Frauen in der Präfektur Xanthi, der nach diesen gefällten EGMR-Urteilen gegründet wurde, aufgrund des Wortes „türkisch“ in seinem Namen nicht eingetragen wurde. Die ABTTF fügte hinzu, dass diese Situation in der Tat das Ergebnis der systematischen Diskriminierung der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien durch den Staat ist.
Zweitens wies die ABTTF darauf hin, dass West-Thrakien infolge der bewussten Politik des Staates unterentwickelt und die Arbeitslosenquote in der Region aufgrund der begrenzten Beschäftigungsmöglichkeiten hoch ist, und die Männer, die der türkischen Volksgruppe in West-Thrakien angehörigen, für Saisonjobs ins Ausland auswandern und ihre Frauen mit sozio-ökonomischen Problemen konfrontiert sind, da sie eine zunehmende Belastung aus wirtschaftlicher Sicht für die Familie darstellen
Drittens führte die ABTTF auf, dass Hassreden gegen die türkische Volksgruppe in West-Thrakien weit verbreitet sind, weil die türkische Volksgruppe abgestempelt und zur Zielscheibe gemacht wird, was wiederum die Isolation türkischer Frauen in der Region verstärkt. Die ABTTF merkte an, dass die Verletzung der Vereinigungsfreiheit sowie die allgemeinen Vorurteile und Stereotypen gegenüber der türkischen Volksgruppe Barrieren für die Teilnahme türkischer Frauen am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Leben schaffen.